Volk und Stände entscheiden am 28. November 2021 über die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)».
Ziel der Vorlage
Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen: Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, würde eine unabhängige Fachkommission entscheiden und nicht wie heute die Gerichtskommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen.
Das ist neu
Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden heute alle sechs Jahre von der Bundesversammlung gewählt. Das Parlament achtet auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien. Die Justiz-Initiative will das heutige Wahlverfahren durch ein Losverfahren ersetzen. Dieses muss so ausgestaltet sein, dass die Amtssprachen am Bundesgericht wie heute angemessen vertreten sind. Wie das Verfahren darüber hinaus umgesetzt wird, lässt der Initiativtext offen.
Einmal per Los bestimmt, könnten Bundesrichter ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte die Richter auf Antrag des Bundesrates nur in zwei Fällen abberufen: Wenn sie ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder sie das Amt nicht mehr ausüben können, etwa aus gesundheitlichen Gründen.
Drei Argumente dafür:
- Bundesrichterinnen und Bundesrichter können im heutigen System kaum unabhängig urteilen, weil sie eine Nichtwiederwahl fürchten müssen.
- Parteilose Kandidatinnen und Kandidaten haben heute keine Chance, gewählt zu werden. Die Justiz-Initiative will diese Missstände korrigieren.
- Das qualifizierte Losverfahren ermöglicht allen Kandidierenden ohne Gesichtsverlust die mehrmalige Teilnahme bei künftigen Richterbestimmungen.
Drei Argumente dagegen:
- Mit einem Losverfahren wird nicht mehr die bestgeeignete Person Richterin oder Richter, sondern diejenige mit dem grössten Glück. An die Stelle einer demokratischen Wahl träte der Zufall.
- Das heutige Wahlsystem garantiert, dass das Bundesgericht ausgewogen zusammengesetzt ist. Dies erhöht die Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung.
- Es gibt keine Hinweise, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht unabhängig urteilen. Das heutige System hat sich bewährt.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Der Nationalrat sprach sich mit 191 zu 1 Stimmen dagegen aus, bei 4 Enthaltungen. Der Ständerat lehnte die Initiative mit 44 Stimmen ohne Gegenstimmen ab.