Richter und Richterinnen per Zufall bestimmen: Im November wird in der Schweiz über die Justiz-Initiative abgestimmt. Sie schlägt vor, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht mehr vom National- und Ständerat gewählt, sondern aus einem Pool von Kandidierenden ausgelost werden.
Richter sollen sich zudem nicht mehr alle 6 Jahre einer Wiederwahl stellen müssen, sondern bis 5 Jahre über das Rentenalter hinaus im Amt bleiben. Dies soll die Unabhängigkeit der Richter in Lausanne stärken. Alle Bundeshausfraktionen sind geschlossen gegen den Vorschlag. Doch ein Vergleich mit der Wahl der obersten Gerichte in anderen Ländern zeigt, nicht alle Vorschläge sind neu.
USA: Ernennt durch den Präsidenten
Das wohl berühmteste oberste Gericht der Welt ist der Supreme Court der USA mit Sitz in Washington, D.C. Hier nominiert die Regierung die neuen Richter und der Senat kann die Vorschläge nur noch bestätigen oder ablehnen. Die neun Mitglieder des Supreme Courts werden jeweils vom amtierenden Präsidenten bestimmt, und zwar auf Lebenszeit.
Deutschland: Gewählt vom Parlament
Anders in Deutschland – hier entscheidet das Parlament. Die 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag (dem Parlament) und zur Hälfte vom Bundesrat (der Vertretung der Bundesländer) gewählt. Die Amtszeit beträgt 12 Jahre, sie können nicht wiedergewählt werden. Bei der Wahl müssen Kandidierende mindestens 40 und nicht älter als 68 Jahre sein.
Vereinigtes Königreich: Ernennt durch die Königin
Noch nicht sehr lange, seit 2009, kennt auch das Vereinigte Königreich einen Supreme Court. Davor war ein Ausschuss der nicht-gewählten Parlamentskammer, dem House of Lords, für die oberste Gerichtsbarkeit zuständig, was für viele der Gewaltenteilung widersprach.
Die zwölf Richter und Richterinnen des Supreme Court of the United Kingdom werden auf Lebenszeiten berufen und bleiben bis zum 75. Lebensjahr im Amt. Ernannt werden die Mitglieder durch die Königin auf Vorschlag des Premierministers. Den Vorschlag bestimmt die Regierung indes zusammen mit einer Auswahlkommission, in der nebst der Regierung auch die Richter selbst vertreten sind.
Österreich: Regierung und Parlament gemeinsam
Ein kombiniertes Verfahren kennt das Nachbarland Österreich für den Obersten Gerichtshof OGH, hier wählt der Regierungspräsident die Hälfte der 12 Richter und Richterinnen, sowie National- und Bundesrat (die zwei Parlamentskammern) jeweils je drei der übrigen sechs.
Frankreich: Alle ehemaligen Staatspräsidenten
Ganz anders funktioniert die Wahl des Conseil Constitutionnel in Frankreich. Die neun Richterinnen und Richter bleiben 9 Jahre im Amt, können nicht wiedergewählt werden und werden jeweils vom Staatspräsidenten, sowie von den Präsidenten der beiden Parlamentskammern ernannt. Zusätzlich sind alle ehemaligen Staatspräsidenten Mitglieder des Verfassungsgerichts.