Nachtrag zum Gesundheitsgesetz
Kanton Obwalden: Nachtrag zum Gesundheitsgesetz
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JA
11'004 Stimmen
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NEIN
7'553 Stimmen
Die Stimmberechtigten des Kantons Obwalden haben einem Nachtrag zum Gesundheitsgesetz deutlich zugestimmt. Darin geregelt werden diverse Präzisierungen und Anpassungen, welche der Kanton aus dem Bundesgesetz übernehmen muss. So etwa die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des elektronischen Patientendossiers, Vorschriften zum Berufsgeheimnis oder Präzisierungen bei der Bewilligung für Gesundheitsberufe.
Regierung zeigt sich zufrieden
Gegen diese Vorlage hatte der Verein «Miär stand zämä» das Referendum ergriffen. Er störte sich vor allem am Passus, der «öffentliche Impfungen» ermöglichen würde. Sie hätten einen «indirekten Impfzwang» befürchtet, sagt Kuno Michel vom Verein, «aber anscheinend sieht das die Mehrheit der Bevölkerung nicht so.»
Im Kanton Obwalden ist mittlerweile auch eine Mehrheit der Bevölkerung geimpft.
Die Obwaldner Regierung ist erfreut über das Ja. Es sei gelungen aufzuzeigen, dass das Gesetz nicht zu einem Impfzwang führe. Die impfkritische Argumentation der Gegnerinnen und Gegner habe nicht verfangen, sagt die zuständige Regierungsrätin Maya Büchi: «Im Kanton Obwalden ist mittlerweile auch eine Mehrheit der Bevölkerung geimpft. Die meisten Leute sehen keine Alternative, um zu einem normalen Leben zurückkehren zu können. Und wahrscheinlich gibt es auch keine.»
Maya Büchi interpretiert die Zustimmung zum Gesundheitsgesetz auch als grundsätzliche Zustimmung zum Umgang mit der Corona-Pandemie: «Das Ja bedeutet unter anderem auch, dass wir gute Arbeit geleistet haben. Und ich freue mich, dass die Bevölkerung dies auch honoriert.»