Im Kanton Obwalden wird am 28. November über einen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz abgestimmt. Darin geregelt werden diverse Präzisierungen und Anpassungen, welche der Kanton aus dem Bundesgesetz übernehmen muss. So etwa die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des elektronischen Patientendossiers, Vorschriften zum Berufsgeheimnis oder Präzisierungen bei der Bewilligung für Gesundheitsberufe.
Es ist gesetzlich nicht möglich, jemanden zum Impfen zu zwingen.
Der private Verein «Miär stand zämä» hat gegen diesen Vorschlag der Regierung das Referendum ergriffen. Er stört sich vor allem daran, dass die Obwaldner Regierung damit «öffentliche Impfungen durchführen lassen und Impfungen für obligatorisch erklären kann». Was mit «öffentlichen Impfungen» gemeint sei, sei unklar, moniert der Verein. Zudem befürchtet er eine Impfpflicht.
Welche Daten würden weitergegeben?
Gesundheitsdirektorin Maya Büchi erklärt, dass damit Einrichtungen wie Impfzentren gemeint seien. Diese würden im Falle einer Pandemie eine rasche und effiziente Impfstrategie ermöglichen. Ein Impfzwang sei kein Thema: «Zwänge sind nur in der Psychiatrie oder im Justizbereich zulässig, wenn jemand ins Gefängnis muss. Es ist gesetzlich nicht möglich, jemanden zum Impfen zu zwingen.»
Diese Erklärung genügt Kuno Michel, Gründungsmitglied von «Miär stand zämä» nicht: «Wir wünschen uns eine genauere Definition.» Sein Verein hat auch bei weiteren Änderungen im Gesundheitsgesetz Bedenken: Zum Beispiel, dass der Kanton Obwalden damit Informationen zur Gesundheit von Privatpersonen an Schulen oder Heime weitergeben kann. Das sei heikel, insbesondere wenn so etwa der Arbeitgeber sensible Daten erhalte.
Ungünstiger Zeitpunkt für die Regierung
«Solche Ängste sind unbegründet», meint Maya Büchi. Es sei im Gesetz genau definiert, welche Daten in welchem Fall weitergegeben werden dürfen und welche nicht. Man wolle so Ansteckungen mit übertragbaren, meldepflichtigen Krankheiten vermeiden. Dies wäre bei Covid-19 zulässig, nicht aber bei HIV oder der Grippe.
Vielleicht wäre dieses Thema zu einem anderen Zeitpunkt durchgerutscht.
Dass der Kanton Obwalden ausgerechnet während einer Pandemie über diese Änderungen für den Krisenfall befinden muss, sei eine Herausforderung, sagt Gesundheitsdirektorin Maya Büchi. Ihr Kanton hatte die letzte nationale Abstimmung zum Covid-Gesetz im Sommer mit fast 57 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
SVP mit einer Kehrtwende
Der Abstimmungstermin spiele eine wichtige Rolle, davon ist auch Kuno Michel überzeugt: «Vielleicht wäre dieses Thema zu einem anderen Zeitpunkt durchgerutscht.» Die Obwaldner SVP-Präsidentin Monika Rüegger pflichtet ihm bei. Im Sommer hat das Kantonsparlament dem Gesetz noch einstimmig zugestimmt – auch die SVP-Fraktion. Nun hat die Partei die Nein-Parole beschlossen. Diesen Stimmungswechsel führt sie auf die Zertifikatspflicht zurück, damit sei die Skepsis gegenüber den Behörden gewachsen.
Wer mit dem Nein zum kantonalen Covid-Gesetz gegen die nationale Pandemiestrategie protestieren wolle, erreiche damit aber nichts, meint Maya Büchi. Am Impfzentrum oder den Schutzmassnahmen wie der Maskenpflicht würden sich damit nichts ändern. Es würden jedoch kantonale Probleme bestehen bleiben: «Wenn es im übergeordneten Bundesgesetz heisst ‹die Kantone sind zuständig›, ist unklar, wer damit gemeint ist – der Regierungsrat, der Kantonsrat oder das Departement? Diese Details wären dann weiterhin offen.»
Die Regierung empfiehlt deshalb ein Ja zum Nachtrag des Gesundheitsgesetzes. Ausser der SVP haben sich dieser Empfehlung alle Parteien angeschlossen.