Die Grundfläche der Schweiz ist in verschiedene Zonen eingeteilt, in Wohn- oder Gewerbezonen beispielsweise, die jeweils definieren, was auf dem entsprechenden Areal gebaut oder betrieben werden darf. Wird ein Landstück in eine andere Zone eingestuft, gewinnt es unter Umständen massiv an Wert. Der Bund verlangt seit einigen Jahren von den Kantonen, dass sie in diesen Fällen von Grundbesitzern eine Mehrwertabgabe einkassieren.
«Es kann nicht sein, dass der Kanton und die Gemeinden Landeigentümer schröpfen»
Weil der Kanton Baselland als einer der letzten Kantone noch kein entsprechendes Gesetz hat, arbeitete die Regierung eines aus. Die Vorlage kommt am 10. Februar vors Volk. Das Gesetz geht weniger weit als in anderen Kantonen: Es sieht vor, dass im Baselbiet lediglich bei Neueinzonungen (also wenn eine Fläche neu als Bauland bewertet wird), nicht aber bei Um- oder Aufzonungen von bestehendem Bauland eine Abgabe erhoben wird. Die vorgesehene Abgabe bei Neueinzonungen beträgt 20 Prozent des zusätzlichen Werts des Landes. Davon sollen drei Viertel in die Kasse des Kantons fliessen, der Rest zu den Gemeinden.
Der Entwurf des Regierungsrates sei eine «Minimallösung», kritisieren die Gegner. Es sind dies in erster Linie Gemeindevertreter sowie Mitte- und Links-Parteien. «Das ist ein unfaires Gesetz», sagt Reto Wolf, Gemeindepräsident von Therwil. «Ein Diktat der Regierung zuungunsten der Gemeinden. Wir konnten uns kaum zur Vorlage äussern.» 68 von 86 Gemeinden stellen sich denn auch gegen die Gesetzesvorlage.
Wolf sagt, dass bei einer Umzonung beispielsweise eines Industrieareals in ein Wohngebiet, unter Umständen hohe Kosten auf die Gemeinde zukämen. Das Areal müsse erschlossen, Strassen gebaut werden. Alles auf Kosten der Steuerzahler. Dass sich der Grundeigentümer, dessen Land massiv an Wert gewinnt, kaum oder gar nicht an diesen Kosten beteiligen müsse, kann Wolf nicht nachvollziehen.
Beide Seiten drohen bereits mit dem Rechtsweg
Hinter dem Gesetzesentwurf stehen die bürgerlichen Parteien FDP, SVP sowie der Hauseigentümerverband. FDP-Landrat Rolf Richterich findet die Vorlage ausgewogen. «Es kann nicht sein, dass der Kanton und die Gemeinden Landeigentümer schröpfen.» Grundbesitzer würden Steuern zahlen, ebenso wie allfällige neue Mieter auf dem umgezonten Land. Das müsse reichen.
Egal wie die Abstimmung am 10. Februar ausgeht, das Geschäft dürfte damit noch nicht erledigt sein. Beide Seiten kündigen bereits jetzt an, im Falle einer Niederlage rechtlich gegen das Ergebnis vorzugehen. Die Befürworter wollen eine Beschwerde einreichen, weil sich die Gegner-Gemeinden mit Steuergeldern im Abstimmungskampf engagieren. Die Gegner sagen, die Vorlage der Regierung sei nicht verfassungskonform, weil sie den Handlungsspielraum der Gemeinden zu sehr einschränke.