- Zurückgetretene oder abgewählte Regierungsräte erhalten im Kanton Tessin keine lebenslängliche Pension mehr.
- Eine entsprechende Gesetzesänderung haben die Tessinerinnen und Tessiner mit 52,1 Prozent Ja-Stimmen genehmigt.
- Eine Verfassungsänderung für mehr Ernährungssouveränität wurde ebenfalls angenommen.
Ernährungssouveränität des Kantons Tessin
Kanton Tessin: Verfassungsänderung zu Artikel 14 über die Ernährungssouveränität des Kantons Tessin
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JA
61'757 Stimmen
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NEIN
37'618 Stimmen
Vergütung und Altersvorsorge der Staatsräte
Kanton Tessin: Gesetz über Vergütung und Altersvorsorge der Mitglieder des Staatsrates
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JA
51'807 Stimmen
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NEIN
47'643 Stimmen
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass ein Mitglied der Regierung, das vor Erreichen des 55. Lebensjahrs zurücktritt oder abgewählt wird, eine Abgangsentschädigung erhält. Ist das Mitglied älter als 55 Jahre, wird ihm bis zum Erreichen des Pensionsalter ein Übergangseinkommen ausbezahlt. Heute erhalten Tessiner Regierungsrätinnen und -räte nach ihrem Rücktritt beziehungsweise ihrer Abwahl eine lebenslange Pension.
Zudem werden die Pensionskassenbeiträge der Regierungsräte im Tessin neu in die kantonale Pensionskasse einbezahlt. Aktuell erhalten die Regierungsmitglieder ihre Pension direkt vom Kanton.
Verfassungsänderung zur Ernährungssouveränität angenommen
Die Verfassungsänderung zur Ernährungssouveränität hat der Tessiner Souverän angenommen. Diese sieht vor, Ackerflächen stärker zu schützen sowie Produktion und Vertrieb von lokalen Lebensmitteln aufzuwerten. Dadurch möchte das überparteiliche Initiativkomitee – bestehend aus Partito comunista, SP, Grüne, CVP und Lega – den Selbstversorgungsgrad des Kantons erhöhen.