- Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg tritt im Fall Charles Morerod nicht auf die Anzeige der Schweizer Freidenker ein.
- Diese warfen dem Bischof der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg vor, von Vorwürfen zu sexuellen Übergriffen eines ihm unterstellten Geistlichen gewusst zu haben und untätig geblieben zu sein.
Der Generalstaatsanwalt habe entschieden, nicht auf die Anzeige der Freidenker einzutreten, hiess es in einer Mitteilung. Es gebe keine objektiven Gründe für Verstösse gegen das Strafrecht. Die Freidenker können die entsprechende Verfügung nicht anfechten.
Er wusste nichts
Die Begründung des Generalstaatsanwalts für sein Nichteintreten: Morerod habe nichts gewusst von den Protokollen, die in den Archiven des Bistums gefunden wurden, als er 2011 sein Amt angetreten habe. Ebenso wenig sei dem Bischof bewusst gewesen, dass die Episode, die ihm der Pfarrer der Freiburger Kathedrale erzählte, strafrechtlich relevant sein könnte.
Mit ihrer Anzeige wollten die Freidenker insbesondere sicherstellen, dass die Ermittlungsbehörden tätig werden und ein allfälliges Verschulden Morerods prüfen.