Das Absagen ist unheimlich schwer gefallen.
Auch die Bezirksgemeinden, die traditionell jeweils kurz nach der Landsgemeinde stattfinden, sind abgesagt. Als Grund für diese Absage werden die coronabedingten Einschränkungen genannt. So sind Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August verboten.
Die Kantone könnten für Landsgemeinden und Gemeindeversammlungen zwar von dieser Vorgabe abweichen, schreibt die Standeskommission. Es müsse aber ein wirksamer Ansteckungsschutz gewährleistet sein. Dies ist insbesondere bei Versammlungen mit deutlich mehr als 1000 Leuten eine schwierige Aufgabe, heisst es in der Mitteilung.
Eine Durchführung der Landsgemeinde «im üblichen Rahmen dürfte daher wohl kaum möglich werden», sagt Landammann Roland Inauen gegenüber Radio SRF. Die nötigen Massnahmen würden sich massiv auf den Charakter der Landsgemeinde auswirken. Hinzu komme, dass beim Landsgemeindegottesdienst und bei den üblichen Festivitäten nach der Landsgemeinde die allgemeinen Einschränkungen des Bundes über Menschenansammlungen und das Abstandhalten gelten.
Die Regierung habe daher beschlossen, die verschobene Landsgemeinde ganz abzusagen. Eine nochmalige Verschiebung wäre nicht zielführend. Es bestehe das Risiko, dass die Landsgemeinde wegen einer zweiten Ansteckungswelle oder wegen einschränkender Bundesvorgaben wieder nicht durchgeführt werden könnte.