Wer im Kanton Bern einen negativen Asylentscheid erhielt und trotzdem nicht in das Heimatland zurückkehrt, kommt bald in ein Rückkehrzentrum. Vor Kurzem hat der Kanton Bern die betroffenen Personen darüber informiert.
Doch einige Privatpersonen und die Aktionsgruppe Nothilfe wehren sich gegen die Bedingungen in den Rückkehrzentren. Sie nehmen abgewiesene Asylsuchende bei sich auf, damit diese nicht in die Zentren müssen. Gleichzeitig fordern sie eine Änderung der Asylpolitik im Kanton Bern. Der bernische Sicherheitsdirektor Philippe Müller nimmt dazu Stellung und beruft sich auf die gesetzlichen Grundlagen.
SRF News: Die Aktionsgruppe Nothilfe erwartet, dass der Kanton Bern sich beim Bund für Änderungen in der Asylpolitik einsetzt. Was halten Sie davon?
Philippe Müller: Dieser Wunsch ist sehr vage. Es gibt Verfahren, die vom Bund so vorgesehen sind. Und es gibt die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dazu. Viele der Fragen, die jetzt diskutiert werden, haben wir bereits vor vier Jahren bei der Abstimmung zum Asylgesetz diskutiert.
Eine Änderung des Asylrechts ist nicht in Sicht.
Dieses Gesetz hat die Bevölkerung – in Kenntnis der Umstände – angenommen. Das gilt jetzt, bis es wieder geändert wird. Eine Änderung ist allerdings meines Wissens nicht in Sicht.
Für Sie ist es also kein Problem, wenn jetzt Privatpersonen einspringen, weil sie finden, diese Politik sei nicht menschlich?
Sie machen das ja freiwillig. Das Angebot des Kantons Berns besteht. Wenn die Privatpersonen den Eindruck haben, die Volksentscheide, auf denen die Politik basiert, seien nicht in Ordnung, dann sollen sie sich selbst um abgewiesene Asylsuchende kümmern. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen. Der Kanton muss wissen, wo die Personen sind und es muss ein ähnliches Angebot bestehen wie es in einem Rückkehrzentrum der Fall wäre: Essen und Unterkunft beispielsweise.
Es gibt viele Fälle, Tibeterinnen oder Eritreer, von denen man weiss: Sie können noch lange nicht in die Heimat zurück. Sie sitzen also bald in einem Rückkehrzentrum fest und dürfen nicht arbeiten. Das ist doch kein Zustand?
Die Personen behaupten, sie könnten nicht zurück. In einem rechtsstaatlichen Verfahren wurde allerdings geprüft, ob dem so ist. Das Staatssekretariat für Migration und das Bundesverwaltungsgericht haben festgestellt: Doch, sie können zurück – es ist zulässig und zumutbar.
Es ist ihr persönlicher Entscheid, nicht zurückzukehren.
Für die Personen, die sich dennoch weigern, gibt es die Rückkehrzentren. Dort haben sie alles, was sie brauchen. Es ist ihr persönlicher Entscheid, nicht zurückzukehren.
Das Gespräch führte Elisa Häni.