Der Kanton Bern will abgewiesene Asylsuchende, die Nothilfe beantragen, im ehemaligen Jugendheim in Prêles unterbringen. Bis Ende Jahr soll dort ein Rückkehrzentrum mit 350 bis 450 Plätzen entstehen. Dieses Zentrum ist jedoch umstritten. Gegenüber SRF News nimmt der zuständige Amtsleiter Stellung.
SRF News: Wie läuft das in der Praxis ab, in welchen Fällen kommen die Leute nach Prêles?
Markus Aeschlimann: Grundsätzlich haben sie vom Bund einen Wegweisungsentscheid und müssen die Schweiz verlassen. Wenn das aus irgendwelchen Gründen wirklich nicht geht, dann können sie beim Kanton Bern Nothilfe beantragen, aber das ist freiwillig. Der Kanton Bern bietet ihnen in Prêles ein Dach über dem Kopf, medizinische Notversorgung und Essen. Aber natürlich wollen wir, dass sie ausreisen. Es soll auch unattraktiv sein.
Die Leute sind zum Teil schon länger in der Schweiz, sind integriert, haben Kurse besucht, haben Bekannte hier – was erwarten Sie, wenn man ihnen sagt, jetzt müssen sie nach Prêles?
Sie haben ja schon einen Wegweisungsentscheid, das ist nichts Neues. Jetzt wird einfach die Rückkehrberatung verstärkt, weil das neue Verfahren klar sagt: rascher Vollzug.
Sie sagen Rückkehrberatung – man kann auch sagen: Druck?
Man kann auch sagen Druck. Für uns ist relevant, dass die Leute einen Wegweisungsentscheid haben und ausreisen könnten, wenn sie wollten. Man kann sie vielleicht nicht zwangsweise zurückschaffen, weil es mit ihrem Land kein Abkommen gibt, aber freiwillig können sie immer gehen.
Was passiert, wenn ihr sie Land nicht zurücknimmt, bleiben sie über Monate oder Jahre in Prêles?
Ja, wenn sie Nothilfe beantragen. Darum ist unser Ziel, vor Ort adäquate Beratung anzubieten und ihnen klar aufzuzeigen, was das hier bedeutet. Mir ist persönlich auch klar, dass es manchen Leuten hier besser geht als dort, wo sie herkommen.
Mir ist klar, dass es manchen Leuten hier besser geht als dort, wo sie herkommen.
Sie sagen sich, ‹mir reicht ein Dach über dem Kopf, medizinische Notversorgung und Essen›. Das sind zum Teil Langzeitnothilfebezüger und das ist ein grosses Problem.
Helferinnen und Helfer, die sich gegen Prêles stellen, kritisieren, dort finde keine Integration mehr statt …
Es ist ganz einfach: Unsere Asylgesetzgebung will Integration von Beginn an für die, die in einem Verfahren sind. Für alle, die einen Wegweisungsentscheid haben, gilt: Der Vollzug soll konsequent erfolgen. Das ist die Zielsetzung, die wir haben, und nicht Integration.
Was antworten Sie denen, die sagen, es sei unmenschlich, diese Leute nicht mehr zu integrieren?
Es gibt immer zwei Seiten: die Rechtliche mit dem klaren Wegweisungsentscheid, und die Menschliche. Ich verstehe diese Seite auch, das sind Einzelschicksale. Wir müssen das Gesetz umsetzen, wir haben einen Auftrag des Bundes. Der Bund setzt voraus, dass der Kanton die Wegweisung und die Rückkehr an die Hand nimmt.
Das Gespräch führte Christian Liechti.