Volk und Stände entscheiden am 28. November 2021 über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege». Sie wurde 2017 vom Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) lanciert.
Ziel der Vorlage
Die Pflege-Initiative verlangt via Verfassungsartikel, dass Bund und Kantone für eine allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Sie sollen sicherstellen, dass genügend diplomiertes Pflegepersonal zur Verfügung steht. Pflegepersonen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Der Bund soll die Arbeitsbedingungen in Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen verbindlich regeln.
Das ist neu
Im Detail verlangt die Initiative Regelungen bei den Arbeitsbedingungen, der Abgeltung, der beruflichen Entwicklung und der Abrechnung. Der Bund müsste Vorgaben machen zur Höhe der Löhne oder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen, etwa durch Vorschriften in Bezug auf die Dienstpläne. Heute regeln Kantone, Betriebe und Sozialpartner die Arbeitsbedingungen und die Löhne.
Zudem sollen Pflegefachpersonen gewisse Leistungen selbstständig direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Heute können sie nur Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind.
Drei Argumente dafür:
- Über 40 Prozent der Pflegenden steigen nach wenigen Jahren wieder aus dem Beruf aus. Die Initiative schafft Abhilfe, da sie die Arbeitsbedingungen verbessert.
- Die Initiative hilft gegen den Pflegenotstand, da sie Bund und Kantone verpflichtet, eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen zur Verfügung zu stellen.
- Genügend Pflegepersonal schafft wiederum eine gute Pflegequalität und Patientensicherheit. Unnötige Kosten durch lange und erneute Spitalaufenthalte werden vermieden.
Drei Argumente dagegen:
- Massnahmen gegen den Pflegenotstand werden am besten auf Gesetzesebene ergriffen. Das geht schneller, als wenn eine Initiative zuerst vom Parlament umgesetzt werden muss.
- Die Arbeitsbedingungen und Löhne sollen weiterhin in Verantwortung der Arbeitgeber und Kantone bleiben. Sie kennen die Verhältnisse vor Ort am besten.
- Wird die Pflege gesondert in einem Verfassungsartikel erwähnt, erhält damit eine Berufsgruppe eine Sonderstellung in der Verfassung.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Der Nationalrat sprach sich bei 6 Enthaltungen mit 116 zu 74 Stimmen dagegen aus. Der Ständerat lehnte sie mit 30 zu 14 Stimmen ab.