«Es ist klar, dass der Pilot wohl an der unteren Grenze des Zulässigen geflogen ist», so Anton Kohler, Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Doch ob er damit effektiv das Luftraumgesetz verletzt hat oder nicht, das sei schwer zu ermitteln.
Denn: «Gibt es einen Toleranzbereich, wie genau ist das Gerät des Flugzeugs, wie hoch sind die Abweichungen?». Die Radarwerte allein seien deshalb nicht ausreichend.
Erschwerend komme hinzu, dass man auf keine vergleichbaren Fälle zurück greifen könne. «Es ist für uns etwas ganz Neues», so Kohler. Die Abklärungen müssten sehr sorgfältig gemacht werden. «Vor allem wenn der Fall weiter gehen würde, zum Beispiel ans Bundesverwaltungsgericht, dann müssen wir eindeutig beweisen können, wie die Sachlage ist.»