Heute gelten in gewissen Kantonen Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften. Diese Steuerprivilegien sind in den letzten Jahren international unter Druck geraten. Mit der Unternehmenssteuerreform III reagiert die Schweiz auf diesen Druck. Mit ihr sollen die Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften abgeschafft werden.
Keine Kompensation durch Kapitalgewinnsteuer
Damit die Holdinggesellschaften nicht aus der Schweiz wegziehen, rät der Bund den Kantonen, ihre Gewinnsteuern zu senken: von durchschnittlich 22 auf 16 Prozent. Für die Kantone bedeutet diese Senkung Steuerausfälle in Millionenhöhe. Mit der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer wollten die Kantone Teile dieser Ausfälle kompensieren. Nun hat der Bundesrat aber entschieden, auf die Einführung der Kapitalgewinnsteuer zu verzichten.
Kapitalgewinnsteuer: «Nein» – Lizenzboxen: «Ja»
Basel-Stadt hat sich für die Einführung der Kapitalgewinnsteuer eingesetzt. Basels Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) hoffte, so Ausfälle bei den Steuereinnahmen, hervorgerufen durch die Unternehmenssteuerreform III, zu kompensieren. Schätzungen zufolge könnten für Basel-Stadt Mindereinnahmen von rund 150 Millionen Franken entstehen.
Die Kapitalgewinnsteuer ist vom Tisch. Bestehen bleiben aber die angedachten Lizenzboxen. So können Erträge aus geistigem Eigentum, zum Beispiel aus Patentrechten in der Pharma, tiefer besteuert werden als andere Erträge. Für Basel-Stadt sind Lizenzboxen wichtig. Finanzdirektorin Eva Herzog hat sich immer wieder dafür ausgesprochen.