Das Wichtigste in Kürze
- Bundesart verzichtet auf Kapitalgewinnsteuer
- Auch die Gewinnsteuer auf hohem Eigenkapital lässt der Bundesrat fallen
- Kantone sollen Gewinnsteuern generell senken können
- Weiter will der Bundesrat Lizenzboxen, die eine tiefere Besteuerung von Erträgen aus geistigem Eigentum wie Patenten erlauben
- Die Kosten der Reform sollen von Bund und Kantonen je zur Hälfte getragen werden
- Die Reform kostet den Bund 1,1 Milliarden Franken, ohne Berücksichtigung der Abwanderung von Firmen
Lizenzboxen und tiefere Gewinnsteuern sollen kantonale Steuerprivilegien für Holdings und Sitzgesellschaften ablösen. Diese Eckwerte der Unternehmenssteuerreform III verfolgt der Bundesrat weiter. Doch andere Vorschläge lässt er wegen der Kritik in der Vernehmlassung fallen.
Verzichten will der Bundesrat insbesondere auf die Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Eine solche hätte dem Bund geschätzte 300 Millionen Franken Mehreinnahmen gebracht, den Kantonen 800 Millionen Franken.
Der Bundesrat werde den Vorschlag aber nicht weiter verfolgen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Grund dafür ist die breite Ablehnung in der Vernehmlassung. Gegen die Kapitalgewinnsteuer haben sich die Kantone, die Wirtschaft sowie SVP, FDP und CVP ausgesprochen. Eine politische Mehrheit für den Vorschlag war damit ausser Reichweite.
Die Unternehmenssteuerreform kostet uns etwas. Aber es stellt sich auch die Frage, was es uns kostet, wenn wir nichts machen.
Weiter verzichtet der Bundesrat auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital. Die meisten Kantone haben sich dagegen ausgesprochen. Auch die vorgeschlagenen Änderungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung lässt der Bundesrat fallen.
Andere Elemente hingegen werden weiter verfolgt. Dazu gehört die Möglichkeit für die Kantone, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen. Die Teilbesteuerung von Dividenden soll einheitlich auf 70 Prozent festgelegt werden. An der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und an der vorgeschlagenen Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven will der Bundesrat ebenfalls festhalten.
Der Bund ist bereit, 50 Prozent der Ausfälle mitzufinanzieren, den wir wollen eine Opfersymmetrie für die neue Besteuerung der Unternehmen.
Er bleibt auch dabei, dass die Kosten der Reform von Bund und Kantonen je zur Hälfte getragen werden. «Der Bund ist bereit, 50 Prozent der Ausfälle mitzufinanzieren, den wir wollen eine Opfersymmetrie für die neue Besteuerung der Unternehmen», sagte Wider-Schlumpf.
Um die Verluste der Kantone teilweise auszugleichen, will der Bundesrat deren Anteil an der direkten Bundessteuer von 17 auf 20,5 Prozent anheben. Die Kantone möchten, dass der Bundesrat 60 Prozent der Kosten übernimmt und fordern mindestens 21,2 Prozent der Bundessteuer. Das habe sie nicht überrascht, sagte Widmer-Schlumpf.
Stossrichtung stimmt
In der Vernehmlassung mehrheitlich unterstützt worden ist die Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III. Diese hat die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften zum Ziel. Heute können solche Gesellschaften im Ausland erzielte Gewinne zu tieferen Sätzen versteuern als im Inland erzielte.
Damit die Schweiz als Standort trotzdem attraktiv bleibt, sollen die Kantone die Gewinnsteuern senken können. Wie tief, sei Sache der Kantone, betonte Widmer-Schlumpf. Zudem schlägt der Bundesrat so genannte Lizenzboxen vor. Das würde eine tiefere Besteuerung von Erträgen aus geistigem Eigentum wie Patenten erlauben.
Lizenzboxen anders ausgestaltet
Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage werden die Lizenzboxen jedoch enger definiert: Gemäss der OECD dürfen nur jene Erträge privilegiert besteuert werden, die auf Forschung und Entwicklung im Inland entfallen. Ausländische Erträge dürften nur sehr beschränkt entlastet werden.
Um dies zu kompensieren, möchte der Bundesrat den Kantonen erlauben, höhere Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu machen. Widmer-Schlumpf zeigte sich überzeugt, dass dies international akzeptiert wird. Auch andere Länder griffen auf diese Möglichkeit zurück, sagte sie.
Schliesslich will der Bundesrat die Einführung einer so genannten Tonnage Tax prüfen. Diese Regelung würde nur wenige Transport-Unternehmen in der Schweiz betreffen. Bei der Tonnage Tax wird der Gewinn anhand des Schiffsraums von Hochseeschiffen ermittelt, und nicht anhand der Fracht, die sie transportieren.
Einsparungen nötig
Mit den geplanten Änderungen rechnet der Bundesrat mit jährlichen Mehreinnahmen von 100 Millionen Franken. Diese stammen aus der Vereinheitlichung der Teilbesteuerung von Dividenden. Dem gegenüber stehen Mehrbelastungen von 1,2 Milliarden Franken. Unter dem Strich rechnet der Bundesrat mit Kosten von 1,1 Milliarden Franken.
Diese sollen mit Einsparungen im Bundeshaushalt aufgefangen werden. Der Bundesrat hatte angekündigt, die Ausgaben des Bundes 2016 um mindestens 1,1 Milliarden zu kürzen.
Ich bin überzeugt, dass die Vorlage bei einem Referendum auch an der Urne Bestand haben kann.
«Die Unternehmenssteuerreform kostet uns etwas», sagte Widmer-Schlumpf. «Aber es stellt sich auch die Frage, was es uns kostet, wenn wir nichts machen.» Der Schweiz droht wegen der kantonalen Steuerprivilegien eine schwarze Liste.
Eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III will der Bundesrat im Juni 2015 vorlegen. «Wir sind der Auffassung, dass es grosse Chancen auf Mehrheiten gibt. Ich bin überzeugt, dass die Vorlage bei einem Referendum auch an der Urne Bestand haben kann", zeigte sich Widmer Schlumpf optimistisch.