Samuel Rüegger, Vizepräsident der Sektion Basel der Mediengewerkschaft Syndicom braucht deutliche Worte: «Daniel Münger ist uns wortwörtlich in den Rücken gefallen. Das ist absolut nicht schön, was sich hier abgespielt hat.»
Auslöser für diese harte Kritik: Letzte Woche hatte der Gewerkschaftsbund Baselland als Dachorganisation entschieden, dass sich die Gewerkschaften per sofort aus der Schwarzarbeitskontrollstelle ZAK zurückziehen.
Hintergrund ist die Forderung der Baselbieter Regierung, die von der ZAK 380'000 Franken wegen nicht durchgeführter Kontrollen zurückverlangen will. Zum anderen die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt, weil unklar ist, wohin die öffentlichen Gelder geflossen sein könnten.
Da in diesem Zusammenhang noch zu viele Fragen unbeantwortet seien, zog der Gewerkschaftsbund alle vier Arbeitnehmer-Vertreter aus dem Vorstand der Kontrollstelle ZAK zurück. Doch Syna-Gewerkschafter Stefan Isenschmid und Daniel Münger von Syndicom hielten sich nicht an diesen Entscheid. Beide nahmen an der Versammlung teil. Für Daniel Münger kein Widerspruch: «Ich provoziere keinen Streit. Ich nehme nur meine Verantwortung wahr.»
Ganz anders sieht das Samuel Rüegger von Müngers Gewerkschaft Syndicom. Den Entscheid, sich per sofort aus der ZAK zurückzuziehen, habe der Dachverband der Gewerkschaften einstimmig gefällt - und zwar mit den Stimmen der beiden Syndicom-Vertreter. Münger ignoriere also den Entscheid der eigenen Gewerkschaft. «Das hinterlässt ein merkwürdiges Gefühl. Weil man den Eindruck hat, Münger handle nach dem Motto: ich mach einfach, was ich will.»
Auch Toya Krummenacher, Co-Präsidentin des Gewerkschaftsbunds Baselland zeigt sich sehr enttäuscht darüber, dass Münger den demokratisch gefällten Entscheid missachtet habe. Jetzt prüft der Gewerkschaftsbund, ob er rechtlich vorgehen und die Entscheide der ZAK-Versammlung anfechten will.
Nur bedingt handlungsfähig
Früherer Beitrag
Stellt sich die Frage, ob die Arbeitskontrollstelle im gegenwärtigen Zustand überhaupt noch handlungsfähig ist. Gemäss Statuten müssen beide Seiten mit mindestens zwei Vertretern in der Kommission präsent sein. Da dies von Gewerkschaftsseite nicht mehr der Fall ist, sei der Vorstand nur noch bedingt handlungsfähig, sagt Roland Fankhauser, Professor für Zivilrecht an der Universität Basel.