Im Sommer dieses Jahres hat die Basler Regierung die Verordnung über die Verteilung der Swisslosgelder im Kanton neu geregelt. Neu sollen auch gewinnbringende und kommerzielle Organisationen Lotterie-Gelder erhalten können. Beispiele: Basel Tattoo oder Musikantenstadl. Die Interkantonale Lotterie- und Wettkommission Comlot hat die Basler Reglung unter die Lupe genommen und kommt nun zu einem klaren Urteil:
«Wir erachten diese Anpassung der Verordnung als problematisch», schreibt die Comlot an die Basler Regierung. Dies, weil in der Bundesgesetzgebung genau solche gewinnorientierten Institutionen ausgenommen seien, um unterstützt zu werden. «Im Interesse der Allgemeinheit» hiesse nicht «gemeinnnützig». Die Comlot habe «grösste Zweifel an der Bundesrechtskonformität», heisst es einer Stellungnahme, die dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF vorliegt.