Jahrelang stellte ein Basler Chefbeamter ausländischen Musikerinnen und Musikern Spezialbewilligungen aus. Dank diesen Bewilligungen konnten Musiker in Basel leben und arbeiten. Und dies obwohl sie aus so genannten Drittstaaten, also aus Ländern von ausserhalb der EU kommen, und damit nicht von der Personenfreizügigkeit profitieren. Das «Regionaljournal Basel» von Radio SRF machte dies vor ein paar Wochen publik.
Jetzt haben die Basler Behörden entschieden, dass diese Musiker nicht schon Ende Jahr ausreisen müssen. Die Behörden gewähren ihnen jetzt eine Übergangsfrist: Statt Ende Jahr müssen sie die Schweiz frühestens Ende August 2015 ausreisen. «Für diese Musiker ist es schwierig, von heute auf Morgen ihre Koffer zu packen. Die Übergangsfrist soll ihnen ermöglichen, ihre Engagements abzuschliessen und sich neu zu orientieren», sagt Antonina Stoll, Leiterin des Bereichs Arbeitsbedingungen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit.
Suche nach «humanitäter Lösung»
Am Entscheid der Behörden ändert dies aber nichts. Für eine reguläre Bewilligung müssten sie strenge Voraussetzungen erfüllen. Und dies dürfte nach Einschätzung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesamtes für Migration bei den Betroffenen Musikern «in der Regel nicht der Fall sein.» Dies schreibt das Amt für Wirtschaft und Arbeit in einer Medienmitteilung. Einzige Ausnahme sind jene rund 20 Musikerinnen und Musiker die schon jahrelang in Basel leben und arbeiten. Für sie suchen die Basler Behörden zusammen mit dem Bundesamt für Migration noch immer nach einer «humanitären Lösung».