Den Felssturz von Bondo habe man zum damaligen Zeitpunkt nicht in diesem Umfang voraussehen können, sagt Staatsanwalt Maurus Eckert. Die Strafuntersuchung wurde darum eingestellt. Dieser Entscheid kann angefochten werden. Bleibt es bei der Einstellung, wird niemand wegen fahrlässiger Tötung belangt. Beim Bergsturz von Bondo kamen im August 2017 acht Menschen auf Wanderwegen ums Leben.Vor der Gefahr eines Bergsturzes warnten damals Tafeln, der Berg wurde überwacht.
SRF News: Was bedeutet Ihnen die Einstellung der Strafuntersuchung?
Anna Giacometti: Wir sind erleichtert. Mit der Verfügung stellt der Staatsanwalt fest, dass wir alles Nötige unternommen haben. Die Gemeinde hat alle empfohlenen Massnahmen umgesetzt: Warntafeln montiert, die SAC-Hütten gewarnt, Eigentümer der Maiensässe über die drohende Gefahr informiert.
Sie haben also keine Fehler gemacht?
Wir haben alles umgesetzt, was uns geraten wurde. Natürlich kann man immer noch mehr machen. Aber es ist wichtig, zu wissen, das wir keine Fehler gemacht haben.
Sofern die Entscheidung nicht angefochten wird, ist dieser juristische Teil erledigt, das Unglück wohl nicht?
Wir denken immer an die acht Menschen, die beim Unglück ums Leben gekommen sind und an ihre Angehörigen. Insofern ist es nie erledigt.
Das Gespräch führte Sara Hauschild.