Im Kanton Bern gilt ab Montag eine Registrierungspflicht in Restaurants. Mindestens eine Person pro Gästegruppe ist verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben.
Wie diese Registrierung erfolgt, ist den Betrieben überlassen. «Sie kann aber weiterhin mit den bestehenden Online-Meldeformularen und Apps erfolgen», sagt der Sprecher der bernischen Gesundheitsdirektion, Gundekar Giebel.
Der letzte Vorfall zeigte: Wir brauchen genauere Daten.
Mit dieser Registrierungspflicht geht der Kanton Bern weiter als vom Bund verlangt. Weshalb dieses Vorpreschen? Das habe mit den durchzogenen Erfahrungen bei den letzten Coronafällen in einem Berner Club zu tun. «Die Datengrundlage war schlecht», sagt Gundekar Giebel. «Wir benötigten wegen der fehlerhaften Angaben zu viel Zeit, um die betroffenen Personen zu erreichen.» Giebel spricht die Vorfälle rund um den Berner Club Kapitel von Ende Juli an.
Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Der Sprecher der bernischen Gesundheitsdirektion verweist auf die Covid-19-Verordnung des Bundes, welche solche Massnahmen zulässt.
Kritik aus der Gastrobranche
Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse, kann den Grund für die Verschärfung der Massnahmen nicht verstehen. «Schon jetzt müssen die Personendaten erfasst werden, wenn die Gäste nicht 1.5 Meter Abstand einhalten können und es keine Trennscheiben gibt.» Neu müssen die Daten auch bei Personen hinterlegt werden, die mehr Abstand halten. «Die Gründe dafür kenne ich nicht. Ich zweifle, ob man damit etwas erreichen kann.»