Inhaltlich ging es bei der öffentlichen Verhandlung des Bundesgerichts um die Frage, ob das bernische Polizeigesetz nicht gegen die Verfassung und andere übergeordnete Gesetze verstösst. Wegen einer Beschwerde von 21 Organisationen und Parteien, angeführt von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern, kam der Fall vor Bundesgericht.
Die Fahrenden erhalten vom Bundesgericht Recht
Für 3 von 5 Bundesrichter war klar: Bei den Fahrenden geht das bernische Polizeigesetz mit zu viel Härte vor. Bund, Kanton und Gemeinden seien dazu verpflichtet, die Rechte der Minderheiten zu schützen. Eine Wegweisung innerhalb von 24 Stunden wurde als zu streng erachtet.
Aufgrund der kurzen Frist würden die aufschiebende Wirkung und jegliche Verfahrensgarantien genommen, befand das Gericht in Lausanne. Dies lässt sich nicht mit übergeordnetem Recht vereinbaren. Das Bundesgericht hat also eine Grenze gezogen, wenn es um die Härte gegenüber Fahrenden geht.
Ermittler zurückgepfiffen
Weit über das Ziel hinaus schiesst laut Bundesgericht sodann die Bestimmung im bernischen Polizeigesetz, wonach die Polizei technische Überwachungsgeräte einsetzen kann, ohne dass ein Tatverdacht gegen eine Person vorliegt oder eine Bewilligung dafür eingeholt werden muss.
Strafermittler müssen sich an strengere Vorgaben halten. Und auch das Nachrichtengesetz sieht mehr Einschränkungen vor. Selten hat das Bundesgericht so diskussionslos entschieden, wie in diesem Punkt. Der Kanton Bern wäre weitergegangen als beispielsweise der Bundesnachrichtendienst.
Demonstranten müssen Kosten übernehmen
Sollten Demonstrationen zum Ruder auslaufen oder sollte es zu Sachbeschädigungen kommen, sollen Gemeinden die Kosten auf Demonstrantinnen und Demonstranten überwälzen können. Hier wurde vom Bundesgericht die härtere Berner Gangart abgesegnet.
Das Bundesgericht geht nicht davon aus, dass hier das neue Polizeigesetz zu stark in die Grundrechte eingreife.
Am 10. Februar 2019 hatten die Berner Stimmberechtigten mit einem Ja-Stimmenanteil von 76 Prozent dem neuen Polizeigesetz deutlich zugestimmt.
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