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Chef von ASE Investment will kein Betrüger sein
Aus Schweiz aktuell vom 30.01.2019.
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Berufungsprozess Chef von ASE Investment will kein Betrüger sein

Das Aargauer Obergericht verhandelt einen der grössten Betrugsfälle der Schweiz. Die Beschuldigten wollen tiefere Strafen.

  • Eine Aargauer Investmentfirma hat die Gelder von tausenden Menschen verspekuliert. Es geht um einen Schaden von 170 Millionen Franken.
  • Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg haben die beiden Angeklagten Berufung eingelegt. Nun läuft der Prozess vor dem Aargauer Obergericht.
  • Am Morgen verlangte der VR-Präsident der ASE Investment eine viel tiefere Strafe. Er habe vom Betrug nichts bemerkt, sei höchstens «Mitläufer» gewesen, so einer seiner Verteidiger.
  • Auch der Hauptangeklagte – der ehemalige Chef der ASE Investment – will eine tiefere Strafe. Er sei kein Betrüger und nur wegen ungetreuer Geschäftsführung zu verurteilen, so die Forderung.

Renditen von 17 Prozent: Das hatte die Firma ASE Investment aus Frick (AG) ihren Kundinnen und Kunden versprochen. Damit das System funktionierte und die Kunden an die hohe Rentabilität glaubten, baute die Firma ein Schneeballsystem auf: Neue Kundengelder wurden bestehenden Kunden als vermeintliche Gewinne ausbezahlt.

2012 flog das System auf. Rund 2500 Kundinnen und Kunden waren getäuscht worden. In der Folge verurteilte das Bezirksgericht Laufenburg den ehemaligen Chef der ASE zu neun Jahren Gefängnis, unter anderem wegen Betrugs. Der Chef ist geständig und befand sich ab 2015 im vorzeitigen Strafvollzug, inzwischen ist er wieder frei. Er verlangt vor Obergericht eine tiefere Strafe von vier Jahren.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten erklärte am Mittwoch vor dem Obergericht, sein Mandant sei kein Betrüger. Er sei lediglich wegen ungetreuer Geschäftsführung zu verurteilen. Die Strafe müsse deutlich milder ausfallen.

Sein Mandant habe sechs Jahre im Gefängnis verbracht und sei ein gebrochener Mann. Zudem habe er von Beginn weg mit den Behörden zusammengearbeitet. Die Anklage stütze sich schliesslich im Wesentlichen auf Angaben des Haupttäters, so sein Anwalt.

VR-Präsident will nichts gewusst haben

Auch der Präsident des Verwaltungsrats der ASE Investment war vom Bezirksgericht verurteilt worden – zu fünf Jahren Gefängnis, weil er das System mitgetragen habe. Er hatte bereits im ersten Prozess seine Schuld bestritten.

Vor dem Aargauer Obergericht erklärten am Mittwochmorgen die Anwälte des Verwaltungsratspräsidenten nun erneut, ihr Mandant habe den Betrug in seiner Firma nicht bemerkt. Er sei deshalb freizusprechen.

Der VR-Präsident selber habe ja Geld in die Anlagen der ASE investiert und 1,7 Millionen Franken damit verloren. Zudem habe er auch Bekannten und Verwandten Investments bei ASE empfohlen.

Vorwürfe an die Basler Kantonalbank

Das zeige, dass ihr Mandant nichts gewusst habe vom Schneeballsystem. Der Geschäftsführer habe Auskünfte ihm gegenüber verfälscht und bewusst vorenthalten. Er habe auch die an den Geschäften beteiligte Basler Kantonalbank (BKB) explizit angewiesen, nur mit ihm direkt zu sprechen.

Überhaupt sei der VR-Präsident davon ausgegangen, dass die BKB ein Schneeballsystem erkannt und unterbunden hätte, so ein Anwalt weiter. Auch die Verteidigung des Hauptangeklagten erhob Vorwürfe gegen die Basler Kantonalbank.

Audio
Was die Angeklagten vor Gericht fordern und was der Fall in Basel ausgelöst hat - der Fall ASE im Gespräch
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 30.01.2019. Bild: SRF
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Urteil frühestens am Freitag

Beide Beschuldigte – Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident – sind vor dem Aargauer Obergericht anwesend. Sie sollen am Donnerstag aussagen. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt. Ein Urteil wird frühestens am Freitag erwartet.

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