Am 23. September 2018 stimmte die St. Galler Stimmbevölkerung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln dem III. Nachtrag zum Übertretungstrafgesetz - auch «Burkaverbot» genannt - zu. Nun teilt die Regierung mit, wie das Verhüllungsverbot durchgesetzt werden soll.
Die Bestimmung eigne sich nicht für die Anwendung im Übertetungsverfahren, schreibt das St. Galler Justizdepartement. Denn ein solches Verfahren könnte mit einer Bussenerhebung auf der Stelle abgeschlossen werden.
Beamte müssten dazu vor Ort beurteilen können, ob der Fall «in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht klar ist, keine höhere Busse in Betracht kommt und die fehlbare Person einverstanden ist.»
Staatsanwaltschaft muss beurteilen
Die Polizeikräfte können nicht sofort mit der nötigen Klarheit feststellen, ob das Verhalten einer verhüllten Person strafbar ist, heisst es in der Mitteilung. Die Regierung habe deshalb beschlossen, den Verstoss gegen das Verhüllungsverbot nicht in den kantonalen Bussenkatalog aufzunehmen.
Polizisten, die einen Verstoss gegen das Verhüllungsverbot als erfüllt betrachten, werden die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. Diese beurteilt anschliessend in einem ordentlichen Strafverfahren, ob eine Person, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit verhüllt hat, die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden gestört hat.