Die Basler Regierung hat am Dienstag eine neue Sonderregelung für Kaffees und Restaurants in Kraft gesetzt: Diese dürften ihre Aussenbereiche neu ohne Bewilligung ausweiten, solange die Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden. Zu den Sicherheitsbestimmungen zählen neben den aktuellen Abstandsregeln die Freihaltung der Zufahrtsmöglichkeiten für die Rettungsdienste und die Polizei sowie von Fluchtwegen.
Wir wollen in dieser Situation unkomplizierte Lösungen finden.
«Wir wollen in dieser Situation unkomplizierte Lösungen finden», begründet Daniel Arni von der Allmendverwaltung die ungewöhnlich schnelle Umsetzung er neuen Regel, nur einen Tag nachdem die Restaurants überhaupt wieder öffnen durften. Restaurants dürfen sich damit zwar jetzt breiter machen, sie dürfen aber unter dem Strich jetzt maximal wieder so viele Tische wie vor Corona aufstellen. «Nur die Fläche wird vergrössert», sagt Arni. Die Cafés und Restaurants können sich also ausbreiten - was sie zwingend müssen, wenn sie gleich viele Gäste bedienen wollen, aber dennoch die Abstandregeln einhalten müssen.
Eine Ausdehnung der Fläche auf die Fahrbahn oder Strassen ohne Trottoirs seien der Allmendverwaltung vorgängig zu melden, heisst es weiter. Wolle man Flächen von Nachbargebäuden einbeziehen, sei ein schriftliches Einverständnis der Grundeigentümer nötig. Für Passantinnen und Passanten müssten auf Trottoirs mindestens zwei Meter breit Platz bleiben.
Die Sonderregelung gilt ab sofort und bis entweder die Abstandsregeln aufgehoben werden oder längstens bis 15. November.