- Als achter Kanton in der Schweiz führt das Wallis ab dem kommenden Montag eine Maskenpflicht in allen Läden ein. Das hat der Staatsrat am Mittwoch entschieden.
- Im Kanton Freiburg gilt ab Freitag in Läden eine Maskenpflicht. Das hat der Staatsrat an seiner Sitzung beschlossen. Die Pflicht gilt in beiden Kantonen für Personen ab 12 Jahren.
Die Regierungen der Kantone Wallis und Freiburg reagieren damit auf die zuletzt stark angestiegenen Coronafallzahlen.
Das gilt im Kanton Wallis
Ab dem nächsten Montag ist im Wallis das Tragen von Masken und die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für die Kunden in allen Innenräumen von Läden und Geschäfte obligatorisch. Das gilt auch für Kioske, Tankstellenläden, Apotheken und Drogerien, Postämter und Agenturen, Banken, die Verkaufsstellen von Telekommunikationsbetreibern, Immobilienbüros, geschlossene Bereiche von Bahnhöfen und andere Infrastruktureinrichtungen des öffentlichen Verkehrs.
Das Hotel- und Gaststättengewerbe sind von dieser Pflicht ausgenommen. Falls keine Glasvorrichtung oder eine ähnliche Schutzvorrichtung vorhanden ist, untersteht das Personal von Läden und Geschäften ebenfalls der Maskenpflicht.
Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere aus medizinischen Gründen, keine Gesichtsmaske tragen können, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Das gilt im Kanton Freiburg
In Läden und Geschäften müssen alle, die über 12 Jahre alt sind, eine Maske tragen. Das gilt einerseits für Kundinnen und Kunden, andererseits auch für das Verkaufspersonal, sofern es nicht durch eine Scheibe oder ähnliche Vorrichtung geschützt ist.
Anders als im Kanton Wallis muss im Kanton Freiburg auch das Servicepersonal in Bars und Restaurants eine Maske tragen. Der Kanton Freiburg teilt zudem mit, man werde weiterhin die Einhaltung der Massnahmen regelmässig kontrollieren. Sollte sich die Gesundheitslage weiter verschlechtern, könnten die bestehenden Massnahmen noch verstärkt werden.
Weniger Kantönligeist
Die Ferienrückkehr und die Wiederaufnahme des Wirtschafts- und Soziallebens nach der Sommerzeit brächten eine stärkere Durchmischung der Bevölkerung mit sich, schreibt der Kanton Freiburg, wodurch das Ansteckungsrisiko für ältere und verletzlichere Menschen steige. Nicht zuletzt führe dieser Beschluss zu mehr Kohärenz unter den Kantonen, nachdem die Maskenpflicht schon in mehreren anderen Kantonen oder Städten eingeführt wurde.