- Geht es nach dem Nationalrat, sollen Übertretungen gegen das Covid-19-Gesetz wieder gebüsst werden können. So drohen etwa Maskenverweigerern Bussen von bis zu 300 Franken.
- Die grosse Kammer hat heute verschiedene Anpassungen im Covid-19-Gesetz diskutiert, die der Bundesrat im November beschlossen hat.
- Im Gegensatz zum Bundesrat möchte der Nationalrat Härtefall-Gelder für mehr Unternehmen.
- Er stimmt auch der Ausdehnung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung und den Beiträgen für die Sportclubs zu.
Der Nationalrat ist zwar damit einverstanden, dass wer gegen das Covid-19-Gesetz und darauf basierende Verordnungen verstösst, wieder wie im Frühling direkt gebüsst werden kann. Wer aber im öffentlichen Raum, wo eine Maskentragpflicht nicht klar definiert und ersichtlich ist, keine Maske trägt, kann explizit nicht gebüsst werden. Dies ist etwa in Fussgängerzonen der Fall. Die grosse Kammer stimmte dieser zusätzlichen Regelung stillschweigend zu.
Thomas Aeschi (SVP/ZG), der kein Problem in der Disziplin beobachtet, kam mit seinem Antrag, gänzlich auf Bussen zu verzichten, mit 121 zu 65 Stimmen bei vier Enthaltungen nicht durch. «Betrachten sie das in einem Gesamtzusammenhang», sagte Finanzminister Ueli Maurer. «Die Schweiz gibt der Bevölkerung wie in keinem anderen europäischen Land Eigenverantwortung. Dort, wo dies missachtet wird, braucht es eine mögliche Sanktion.»
Unterstützung für mehr Unternehmen
Bei den Härtefall-Massnahmen im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie will der Nationalrat mehr Unternehmen berücksichtigen. Er hat dafür die vom Bundesrat vorgesehene Umsatzschwelle gesenkt: Es sollen jene Unternehmen berücksichtigt werden können, die in den Jahren 2018 und 2019 im Durchschnitt mindestens einen Umsatz von 50'000 Franken erzielten.
Diskutiert wurde auch, wie hoch der Umsatzrückgang sein muss, damit ein Härtefall vorliegt. Der Bundesrat sieht eine Einbusse von 40 Prozent gegenüber des mehrjährigen Durchschnitts vor. Die Grünen und die SP wollten, dass bereits bei einer Einbusse von 30 Prozent eine Hilfe geleistet werden kann. Für die am meisten betroffenen Branchen – etwa im Tourismus und bei den Eventveranstaltern – müssten die Hürden sinken, sonst sei die Vorlage «Bürokratie ohne Wirkung», sagte Regula Rytz (Grüne/BE). Der Rat lehnte dies mit 126 zu 66 Stimmen ab.
Kurzarbeit: Nationalrat folgt Bundesrat
Der Bundesrat sieht im Gesetz Erwerbsentschädigung für Personen vor, die ihre Arbeit wegen der Corona-Massnahmen unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Dies jedoch nur, wenn sich der Erwerbsausfall auf 55 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes beläuft. Eine Minderheit wollte diese Bedingung streichen. Das sei für viele Selbstständige eine Katastrophe, sagte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Ein Überleben mit 45 Prozent sei nicht möglich. Der Rat folgte jedoch dem Bundesrat mit 124 zu 64 Stimmen.
Der Bundesrat hat Mitte November die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet: Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende sollen wieder entschädigt werden. Anträge, die Kurzarbeitsentschädigung bei Temporärangestellten nur auf Lernende zu beschränken (Burgherr/SVP) oder die Leistungen auszuweiten (Jans/SP, Andrey/Grüne) fanden keine Mehrheit.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Geschäft mit 179 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Am Mittwoch berät der Ständerat die Änderungen.