Für ein anderes Land in den Krieg zu ziehen, ist nicht nur gefährlich, gar tödlich, wie man an dem aktuellen Fall sieht. Es ist auch illegal. In der Schweiz ist es das seit dem 19. Jahrhundert. Es sei denn, man hat eine Genehmigung des Bundesrats.
Seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine gingen die Schweizer Militärbehörden davon aus, dass Schweizer womöglich in den dortigen Krieg ziehen könnten. Entsprechend haben sie versucht, sie davon abzuschrecken, indem sie an die möglichen Sanktionen erinnerten: bis zu 3 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe.
Warum in der Ukraine mehr Schweizer kämpfen als anderswo:
Auch Verteidigungsministerin Viola Amherd hatte im März 2022 klargestellt, dass die Regierung Schweizern nicht erlauben würde, für Kiew zu kämpfen.
Dreizehn Strafverfahren eröffnet
Tatsache bleibt, dass die schweizerische Militärjustiz bisher dreizehn Strafverfahren gegen Schweizer eröffnet hat, die in die Ukraine gereist sind, im Vergleich zu nur einem in Israel und einigen Verdachtsfällen in früheren Kriegen wie dem in Syrien oder Jugoslawien.
Warum dieser Unterschied? Der Militärexperte Alexandre Vautravers spricht von einer leichteren Rekrutierung, die von Kiew organisiert wird und finanziell attraktiv ist.
Der Beitritt zu anderen Armeen ist viel schwieriger. Israel akzeptiert nur Kämpfer, die auch Israelis sind, oder je nachdem jüdischer Herkunft und bereits im Land integriert sind. Israels Armee hat gegenüber dem Westschweizer Radio RTS jedoch keine Angaben bezüglich Anzahl der schweizerischen Kämpfer in Israel gemacht.
Laut der Armee hat der Bundesrat in den letzten dreissig Jahren nur einem einzigen Schweizer den Dienst im Ausland genehmigt, und zwar in der italienischen Guardia di Finanzia zwischen 1980 und 2010.
Schweizer mit doppelter Staatsbürgerschaft haben übrigens das Recht, einer ausländischen Armee beizutreten, solange sie in dem betreffenden Land leben. Ein schweizerisch-ukrainischer Mann, der in der Ukraine lebt, hat somit das Recht, der ukrainischen Armee beizutreten, ohne von der schweizerischen Militärjustiz belangt zu werden.