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Gefangen im Ausland Schweizer Häftlinge im Ausland: Wer sind sie?

Über 200 Schweizerinnen und Schweizer sind in einem anderen Land inhaftiert, teilweise unter dramatischen Bedingungen.

Die Schweiz wartet weiter auf Nachrichten aus dem Iran. Wie und warum ist ein Schweizer Bürger Anfang Januar in einer iranischen Zelle gestorben? Die Leiche des 64-Jährigen ist vor einigen Tagen nach Hause zurückgekehrt. Er war im Zentralgefängnis von Semnan inhaftiert, nachdem er im Dezember wegen Spionage verhaftet worden war.

Mehr hat man bisher nicht erfahren. Nach Angaben der iranischen Behörden soll er sich am 9. Januar in seiner Zelle das Leben genommen haben. Bis zu diesem Tag wusste ausser den Behörden und seiner Familie niemand etwas über ihn und seine Geschichte in der Schweiz.

Über 200 Schweizer Häftlinge im Ausland

Genauso wenig ist über all die anderen Schweizer Staatsangehörigen bekannt, die im Ausland inhaftiert sind. Derzeit sind es 234. Von diesen sind 54 wegen Drogendelikten inhaftiert. Weitere 180 wegen anderer Delikte, deren Art nicht spezifiziert ist. Die meisten, mehr als hundert, befinden sich in Europa in Haft, vor allem in Frankreich und Deutschland. Andere verbüssen ihre Strafen in den USA, Lateinamerika, Asien, Afrika und Ozeanien.

Mehr verrät das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nicht. Wegen der Sicherheit und Wahrung der Privatsphäre. Wenn man jedoch frühere Daten, die von den Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurden, mit aktuellen Daten abgleicht, ist ein Trend erkennbar: In den letzten Jahren hat die Zahl der Inhaftierungen von Schweizern im Ausland zugenommen; vor 25 Jahren beispielsweise waren es noch rund 160.

Eingesperrt in Gefängnissen inmitten von Folter

Viele der inhaftierten Schweizer Staatsangehörigen sind gefangen in Ländern, die von Menschen­rechts­organisationen kritisiert werden. In Russland beispielsweise befinden sich derzeit vier Schweizer Staatsangehörige unter Hausarrest oder in Haft. Nur eine dieser Personen ist wegen Drogendelikten angeklagt.

Zu den jüngsten und heikelsten Fällen gehört die Verhaftung eines Schweizer Bürgers in Venezuela. Er wurde Anfang Januar zusammen mit 126 anderen ausländischen Staatsangehörigen inhaftiert. Die Anklage: Sie seien Söldner und an einem Komplott zum Sturz der Regierung von Präsident Nicolás Maduro beteiligt, der nach einer umstrittenen Wahl an der Macht ist. Über die venezolanischen Gefängnisse ist wiederholt berichtet worden, dass die Haftbedingungen schlecht und von Gewalt geprägt seien.

Und dann ist da noch die jüngste Nachricht aus Syrien. «Das EDA hat Kenntnis von drei Männern, einer Frau und ihrem Kind, Schweizer Staatsangehörige, die von den de facto kurdischen Behörden im Nordosten Syriens festgehalten werden», heisst es auf der Website des EDA.

Der bekannteste Fall jedoch ist der von Daniel D.: Der heute 30-Jährige hatte Genf 2015 verlassen, um sich dem Islamischen Staat in Syrien anzuschliessen. Vier Jahre lang kämpfte er, seit 2019 sitzt er in einem Gefängnis im Nordosten Syriens, klagt über Folter und Misshandlungen und bittet seit drei Jahren um seine Rückführung.

Der Bundesrat vertritt allerdings die Position, dass er die Rückführung von Menschen, die aus terroristischen Gründen ins Ausland gegangen sind, nicht aktiv unterstützen will. Nur bei Minderjährigen prüft die Schweiz, ob eine Rückführung möglich ist. Massgeblich sei das Kindeswohl. Die Eltern müssen allerdings damit einverstanden sein, dass ihre Kinder in die Schweiz reisen, während sie selbst in Syrien bleiben müssen.

RSI Seidisera, 18.01.2025, 18 Uhr, stal

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