- Im Iran ist ein Schweizer Staatsangehöriger tot im Gefängnis aufgefunden worden.
- Nach Angaben der iranischen Behörden soll der Mann angeblich Suizid begangen haben.
- Das EDA bestätigt den Tod eines Schweizer Bürgers im Iran. Man stehe mit den Behörden im Kontakt, um die Umstände des Todes zu klären.
Die iranischen Behörden hätten das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über den Tod eines Schweizer Bürgers in einem Gefängnis in Kenntnis gesetzt, teilte der EDA-Kommunikationschef auf dem Kurznachrichtendienst X mit.
Das EDA betreue die Angehörigen im Rahmen des konsularischen Schutzes, teilte ein weiterer Sprecher gegenüber SRF mit. Zum jetzigen Zeitpunkt könne das EDA keine weiteren Informationen geben.
Angaben zur Identität oder dem Geschlecht machte auch der iranische Staatsfunk nicht. «Heute Morgen hat ein Schweizer Staatsbürger im Gefängnis von Semnan Suizid begangen», berichtete Mizan Online, das Presseorgan der iranischen Justiz.
Es fügte an, dass der Häftling von den Sicherheitsbehörden wegen mutmasslicher Spionage verhaftet worden war und seinen Fall untersucht wird.
Zahl der Inhaftierten unbekannt
Der Schweizer habe eine Zelle mit einem anderen Gefangenen geteilt, den er gebeten habe, ihm Essen aus der Gefängniskantine zu bringen, so Mizan Online weiter. Der Gefangene habe dann die Zeit genutzt, in der er allein war, und habe Selbstmord begangen. Die Gefängnisbehörden hätten sofort eingriffen, um sein Leben zu retten. Über die Art und Weise des Suizids wurden keine Angaben gemacht.
Mehrere europäische Staatsangehörige, einige davon auch mit iranischem Pass, sind derzeit im Iran inhaftiert. Kritiker werfen Teheran vor, ausländische Staatsbürger als politische Geiseln festzusetzen. Der Iran weist die Vorwürfe zurück und begründet die Festnahmen üblicherweise mit dem Vorwurf der Spionage. Die genaue Zahl der im Iran inhaftierten Europäer ist nicht bekannt.
Schutzmachtmandat für die USA
Die Schweiz spielt im Iran eine besondere Rolle: Seit 1980 vertritt sie in Teheran mit einem sogenannten Schutzmachtmandat die Interessen der USA. Somit wickelt die Schweiz sämtliche konsularischen Angelegenheiten der USA im Iran ab. Dazu gehören Passanträge, Zivilstandänderungen oder der konsularische Schutz von US-Bürgerinnen und -Bürgern.
Das Schutzmachtmandat geht auf die Geisel-Krise von 1980 zurück. Damals brachen die USA die Beziehungen zum Iran ab, nachdem dort die Islamische Republik ausgerufen worden war, Studenten die US-Botschaft in Teheran besetzt hatten und Mitarbeitende der Botschaft als Geiseln festhielten.