Sterbehilfe - Verbot der «Sarco»-Todeskapsel im Kanton Wallis
Der weltweit erste Suizid in einer Todeskapsel wird nicht im Wallis stattfinden. Nachdem die Behörden ihr Veto eingelegt haben, hat der Kantonsarzt diese Vorrichtung verboten.
Am Sonntag meldete die «NZZ am Sonntag», dass die «Sarco»-Todeskapsel des australischen Gründers von Exit International, Philip Nitschke, diese Woche im Wallis zum ersten Mal weltweit eingesetzt werden soll. Die Walliser Behörden jedoch hatten bereits zuvor am Freitag ihr Veto eingelegt, wie das Westschweizer Fernsehen RTS erfuhr.
Was ist die «Sarco»-Todeskapsel?
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Die Todeskapsel ist eine futuristisch anmutende Vorrichtung mit dem Namen «Sarco», was für Sarkophag steht. Die ovale Kapsel aus violettfarbigem Kunststoff – die Farbe wurde gewählt, weil sie Würde symbolisiert – hat die Grösse eines menschlichen Körpers. Ihre Struktur ist geneigt, ähnlich wie bei einem Liegestuhl.
An der Unterseite befinden sich Rollen, damit sie leicht transportiert werden kann. Oben ist eine Glasscheibe. Menschen ohne Behinderung können per Knopfdruck Stickstoff in der Kapsel freisetzen, bei gelähmten Menschen reiche ein Augenzwinkern.
Exit International ist überzeugt, dass die Vorrichtung in der Schweiz legal sei, da das Land in Bezug auf die Suizidhilfe sehr liberal ist. Eine Meinung, die jedoch bereits der Erste Staatsanwalt von Schaffhausen, Peter Sticher, nicht teilt. Aufgrund der wenigen Informationen, über die er verfügte, drohte er dem Anbieter von «Sarco» mit strafrechtlicher Verfolgung.
Im Wallis hat der Kantonsarzt Cédric Dessimoz den Einsatz der Todeskapsel nun verboten. Wie er gegenüber RTS erklärt, sei diese Entscheidung eine «vorsorgliche Präventivmassnahme im Interesse der öffentlichen Gesundheit». «Die Behörden warten konsequentere Auskünfte und Informationen über das Gerät und seine Verwendung ab.»
Ebenso sagt Dessimoz, «dass es in der Schweiz ein ganzes Dispositiv und solide gesetzliche Grundlagen gibt, um ein Verfahren des assistierten Suizids durchzuführen. Es gibt Organisationen, die dafür anerkannt sind und die sich an die gesetzlichen Grundlagen halten. Mit den jetzigen Informationen wissen wir nicht, wie diese Organisation für einen eventuellen assistierten Suizid in der Schweiz oder im Wallis vorgehen würde.»
Mit «dialog» einen Blick über die Sprachgrenzen werfen
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Dieser Artikel erschien zuerst auf Französisch bei RTS und wurde von der «dialog»-Redaktion übersetzt. Die Originalversion können Sie auf
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Der stellvertretende Kantonsarzt erinnert daran, dass in der Schweiz für das Verfahren des assistierten Suizids immer ein Arzt erforderlich sei, der den Prozess begleitet, insbesondere, um die Urteilsfähigkeit der sterbewilligen Person zu beurteilen.
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