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Vorwurf «Greenwashing» Westschweizer Konsumentenverband klagt gegen On

Da ein «unendlich recycelbarer» Schuh von On dies nicht sei, klagt der Westschweizer Konsumentenverband. On hält die Vorwürfe für unbegründet.

Haben Werbekampagnen der Schweizer Schuh- und Kleidermarke On «alle Merkmale des Greenwashings», wie es der Westschweizer Konsumentenverband (FRC) behauptet? Diese Frage muss nun die Justiz in Zürich klären.

Im Fokus der Klage steht der Laufschuh «Cloudneo», der lange Zeit als «100 Prozent recycelbar» beworben wurde.

Doch eine Recherche des Westschweizer Fernsehens RTS enthüllte im Juni 2024, dass kein einziges Paar dieser Schuhe tatsächlich recycelt worden war – obwohl laut Zolldaten bereits Zehntausende verkauft wurden.

Der FRC erklärte, er habe nach ergebnislosen Verhandlungen mit On beschlossen, Klage einzureichen: «Der Austausch zwischen unserer Organisation und dem Unternehmen führte lediglich zu geringfügigen Änderungen auf der Website der Marke. Aus unserer Sicht bleiben die Informationen irreführend und unvollständig, was On und seine Verantwortlichen bestreiten.»

On weist die Vorwürfe zurück

On reagierte auf die Ankündigung des FRC mit einer Stellungnahme: «Obwohl wir die Mission des FRC respektieren, sind wir fest davon überzeugt, dass er keine juristisch oder faktisch stichhaltige Klage gegen On vorbringen kann. Wir sehen keinen legitimen Grund für eine Klage zu diesem Zeitpunkt.»

Auf Anfrage von RTS im Dezember erklärte On, im August 2024 erstmals etwa 1000 Paar Schuhe recycelt zu haben. Der Cloudneo war fast zwei Jahre lang als revolutionärer, vollständig recycelbarer Laufschuh beworben worden.

Heute erklärt das Unternehmen: «Mehr als 90 Prozent jedes Cloudneo-Schuhs werden zu neuen On-Schuhen recycelt. Der verbleibende kleine Anteil wird von Partnern weiterverwertet und in verschiedene Konsum- und Industrieprodukte integriert. Kein zurückgesendetes Cyclon-Produkt wurde auf einer Mülldeponie entsorgt.»

Cyclon ist das Kreislaufprogramm von On, laut Webseite «für leistungsstarke Premium-Artikel, die du ganz easy recyceln kannst.»

Testfall für das Gesetz

Mit der Klage gegen On will der FRC ein Exempel im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb und irreführende Klimaversprechen statuieren.

Seit dem 1. Januar 2025 verbietet das Schweizer Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Werbeaussagen über Klimaauswirkungen, die nicht auf objektiven und überprüfbaren Grundlagen basieren.

Zusätzlich startet der FRC eine breit angelegte Initiative gegen irreführende Werbung. Er ruft Verbraucher dazu auf, ihm Beispiele für fragwürdige Klimaversprechen zu melden.

Die Organisation will Unternehmen direkt zur Rede stellen und gegebenenfalls öffentlich anprangern oder rechtliche Schritte einleiten.

 

RTS 12h45, 10.02.2025, 12:45 Uhr

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