Der Verwaltungsrat des Heilbades hat entschieden, das Urteil des Kantonsgerichts nicht anzufechten. Der Anwalt des Bades bestätigt eine Meldung von «FM1-Today». Damit muss das Heilbad eine Parteienentschädigung von 34'000 Franken an Behindertenorganisationen bezahlen und die Prozesskosten übernehmen.
Behinderte als Störfaktor
Eine Gruppe von Schülern mit einer Behinderung wollte Anfang 2012 das Mineral- und Heilbad besuchen, der Einlass wurde ihnen aber verwehrt. Die Begründung des Bades: Menschen mit einer Behinderung würden die anderen Badegäste stören. Dagegen hatten Behindertenorganisationen geklagt.