300 Millionen Franken stellt der Bund bereit, um staatliches Unrecht an Verdingkindern und anderen Opfern staatlicher Zwangsmassnahmen zu sühnen. Betroffene bekommen bis zu 25'000 Franken. Im Kanton Zürich können sie für das Gesuch die Unterstützung der Opferberatung und des Staatsarchivs in Anspruch nehmen.
Erst wenige Gesuche bis Ende Juni
Bis zu 800 Betroffene leben im Kanton Zürich, schätzt der Regierungsrat. Bis Ende Juni hatten aber nur gerade 150 Personen mit der Unterstützung der Opferberatung Zürich ein Gesuch gestellt, zeigt die Antwort des Regierungsrates auf eine Anfrage im Kantonsrat.
Eingereicht wurde sie von den Grünen, als der Bund Anfang Juli erste Zahlen bekannt gab. Sie zeigten, dass bisher nur wenige Betroffene den Solidaritätsbeitrag in Anspruch nehmen. Nach diesen Berichten stieg die Zahl der Gesuche aber deutlich an, bestätigt Guido Ginella von der Opferberatung Zürich. Inzwischen haben über 200 Menschen mit Unterstützung seiner Stelle in Bern ein Gesuch gestellt.
Den Leuten geht es nicht ums Geld - sie wollen vor allem, dass man ihnen zuhört.
Das gleiche beobachtet man im Zürcher Staatsarchiv. 355 Betroffene haben inzwischen mit der Unterstützung der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Verena Rothenbühler ihre Geschichte rekonstruiert. Knapp ein Drittel davon habe sich erst in den letzten zweieinhalb Monaten gemeldet.
Gezögert hätten sie, weil sie sich für ihre Geschichte schämen, beobachtet Rothenbühler. Viele fühlten sich dafür auch schuldig. Dabei hätten sie ein Recht darauf, so ein Gesuch zu stellen und eine Wiedergutmachung zu verlangen.
Die Solidaritätsbeiträge werden unter anderem durch freiwillige Zuwendungen der Kantone finanziert. Die Grünen wollten in ihrer Anfrage auch wissen, wie sich der Kanton Zürich daran beteiligt. Aus der Antwort wird deutlich: bisher gar nicht. Der Regierungsrat will eine Beteiligung aber erst prüfen, wenn sich zeigen sollte, dass die schon bereitgestellten Mittel nicht reichen.