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Christian Laux über die Tücken der E-ID
Aus Tagesgespräch vom 20.03.2019. Bild: zvg
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Identitätskarte fürs Internet Nationalrat bringt E-ID auf den Weg

Die grosse Kammer heisst das Bundesgesetz für die E-ID mit 128 zu 48 Stimmen gut, gegen den Willen der Linken.

Der Bundesrat will eine elektronische Identitätskarte schaffen. Zweck dieser E-ID ist eine sichere und einfache Identifikation unter anderem für E-Government-Anwendungen. Die grosse Kammer diskutierte die Vorlage als erste Instanz und sprach sich mit 128 zu 48 Stimmen für das neue Gesetz aus.

Dass es eine elektronische ID braucht, war im Nationalrat unumstritten. Zu diskutieren gab einzig die Vorgabe des Bundesrates, dass die ID von privaten Anbietern herausgegeben werden soll und der Staat lediglich die Kontrolle durchführt. Vor allem die Linke verlangte, dass der Staat auch die Hoheit bei der Herausgabe behalten sollte. Sie wollte das Gesetz ohne diese Änderung nicht annehmen.

Um dieses Gesetz geht es

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Ticketkauf für den öffentlichen Verkehr, Bestellungen bei Versandhäusern oder Steuererklärung: Immer mehr Dienstleistungen und Geschäfte erfolgen im Internet. Damit dieser Handel in Zukunft sicherer wird, will der Bundesrat eine elektronische Identifizierung (E-ID) schaffen. Er unterbreitet dem Parlament das neue Bundesgesetz über die elektronischen Identifizierungsdienste (BGEID).

Der Bund will sicherstellen, dass die digitale Identität korrekt ist und nicht verwechselt werden kann. Deshalb verlangt der Bundesrat, dass nur der Staat die Existenz einer Person sowie die Identitätsmerkmale wie Name, Geschlecht oder Geburtsdatum prüfen darf. Die E-ID selbst würde jedoch von privaten Anbietern herausgegeben, weil der Bund sich nicht in der Lage sieht, mit den technischen Lösungen dafür Schritt zu halten.

Min Li Marti (SP/ZH) hat deshalb einen Minderheitsantrag eingereicht, der sicherstellen soll, dass der Staat auch für die Abgabe dieser E-IDs verantwortlich ist. «Es gibt Aufgaben, die ohne Wenn und Aber dem Staat vorbehalten sein sollten, weil sie von höchster Bedeutung sind. Dazu gehört die Wasserversorgung genauso wie die Herausgabe von Pässen – oder eben der E-ID», sagt auch Sibel Arslan (Grüne/BS), die den Antrag untersützt. Der Bund dürfe sich nicht aus der Privatwirtschaft bedienen, um diese Umsetzung möglich zu machen.

Weniger Aufwand, weniger Logins

Flavia Wasserfallen (SP/BE) befürchtet, dass sich am Markt nur ein Player zur Herausgabe von E-IDs durchsetzen könnte. «Wir erschaffen möglicherweise ein Gesetz für einen Monopolisten.» Die Aufgabe der Umsetzung könne und solle an Dritte übertragen werden. Aber die Hoheit solle beim Staat bleiben.

Die Rechte dagegen hatte keine Probleme mit der Rolle der Privatwirtschaft. Diese sei näher an den Nutzern, argumentiert dagegen Bernhard Guhl (BDP/AG). Der Bund wäre seiner Meinung nach nicht die ideale Instanz für die Umsetzung. Doch auch er sieht den Nutzen der elektronischen Identität. «Heute wird eine Vielzahl von Logins benötigt. Mit der ID würde sich der Aufwand merklich reduzieren.»

Dringlichkeit vor Sicherheit?

Lukas Reimann (SVP/SG) geht punkto Umsetzung durch den Staat sogar noch einen Schritt weiter. «Wenn ich schaue, was der Staat für Informatikprojekte gemacht hat, dann fehlt mir da das Vertrauen.»

Angst vor einer Monopolstellung hat Beat Flach (GLP/AG) nicht. Der Markt sei da. Wenn sich kein offener Markt entwickeln würde, so dass eine breite Anzahl an Firmen eine Umsetzung anbieten könne, erst dann solle der Staat dies selber tun.

Einverstanden ist der Nationalrat damit, dass die E-ID persönlich ist und nicht weitergegeben werden darf. Damit würden die Sorgfaltspflichten der Nutzerinnen und Nutzer verdeutlicht, sagte Keller-Sutter. Diese hafteten für den Schaden, den sie mit der E-ID anrichteten.

Jetzt ist die kleine Kammer dran

Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärt vor dem Palament, dass die Schweiz in Sachen Digitalisierung ohnehin im Rückstand sei. Eine Rückweisung des Antrags würde zu einer unnötigen Verzögerung führen.

Die E-ID müsse von Firmen herausgegeben werden, die näher an den Nutzern sowie an den dafür nötigen Technologien seien, so Keller-Sutter. Den Einwand von Sibel Arslan, Dringlichkeit über Sicherheit zu stellen, lässt die Bundesrätin nicht zu. Die Zulassungskriterien, die Aufsicht und die Datenschutzbestimmung gingen über das geltende Gesetz hinaus.

Den Preis der E-ID will der Bundesrat dem Markt überlassen. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von rund 9 Millionen Franken für den Aufbau seiner Systeme und mit 2.4 Millionen Franken pro Jahr für den Betrieb. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

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