Eigentlich müsste er Beschwerde machen gegen den Absetzungsentscheid der Regierung, führt Walter Dubler in einer Mitteilung aus. Diese ging am Donnerstagnachmittag an die Medien. Nach Ansicht von Walter Dubler gibt es keine stichhaltigen Gründe für seine Absetzung.
So habe der Regierungsrat seine Administrativuntersuchung schon im Mai 2016 abgeschlossen. Wenn diese schwerwiegende Tatbestände zu Tage gefördert hätte, hätte der Regierungsrat schon damals die Absetzung anordnen müssen, betont Dubler.
Dennoch wolle er die Absetzung nicht ans Verwaltungsgericht weiterziehen. «Bis ein rechtskräftiger Entscheid vorläge, würden Monate, vielleicht sogar Jahre verstreichen. Im letzten Jahr der Amtsperiode einen entsprechenden Aufwand zu betreiben, macht keinen Sinn und dient niemanden», heisst es in der Medienmitteilung von Walter Dubler.
Enttäuscht von der Regierung
Er habe den Eindruck, er sei durch die Medien «vorverurteilt» worden. Es habe eine «regelrechte Hetzjagd» stattgefunden. Deshalb sei eine neutrale Beurteilung durch die Behörden gar nicht mehr möglich.
Walter Dubler übt Kritik an der Regierung. Diese habe eine Kehrtwende gemacht. Als sie ihn im November 2015 im Amt suspendiert habe, habe die Regierung gesagt, dass eine Entlassung aus dem Amt erst dann verfügt werden könne, wenn das Strafverfahren erledigt sei.
Das sei aber noch nicht der Fall. Deshalb sei es unverständlich, dass die Regierung ihn entgegen ihrer ursprünglichen Aussage nun doch im Dezember 2016 abgesetzt habe, unterstreicht Dubler.