Der Fall Hefenhofen hat landesweit für Schlagzeilen und für heftige Kritik gesorgt. Es ging um Tierquälerei und um die Thurgauer Behörden, die nicht durchgegriffen haben. Vor bald einem Jahr hat die Regierung Fehler zugegeben und sich entschuldigt.
Ausserdem hat die Regierung die Tierschutz-Verordnung angepasst. Seit Freitag gilt diese neue Verordnung. Der zuständige Regierungsrat, Walter Schönhölzer, sagt dazu: «Mit dieser modernen Verordnung erhalten die Behörden ein Mittel, um den Vollzug viel präziser, schneller und konkreter zu machen.» Zudem verfüge das Veterinäramt jetzt über einen eigenen Juristen, der die Verfahren näher begleiten könne.
Vollzugspersonen können weiterhin jederzeit einen Betrieb oder eine Tierhaltung kontrollieren. Künftig würden diese Kontrollen risikobasiert stattfinden. Heisst: «Wir legen den Fokus auf Tierhaltungen, bei welchen wir bereits Mängel festgestellt hatten. Dort wollen wir viel intensiver, viel häufiger vor Ort sein», sagt Walter Schönholzer. Die Sanktionen werden ausgeweitet und reichen künftig von einer Verwarnung bis hin zu einem Tierhalteverbot.
Regierung plant Gesetz über das Veterinärwesen
Der Regierungsrat wird es nicht bei dieser Revision belassen. Er plant, ein Gesetz über das Veterinärwesen und eine Verordnung dazu zu schaffen. Dieses neue Gesetz soll den gesamten Bereich des veterinärrechtlichen Vollzugs, wie das Tierschutz-, Tierseuchen-, Lebensmittel- und Tierarzneimittelrecht umfassen und zur Aufhebung übriger kantonaler Erlasse führen. Ins Kantonsparlament kommt dieses Gesetz voraussichtlich bereits im neuen Jahr. Weil das ganze Verfahren gut zwei Jahre dauern wird, hat der Regierungsrat als Sofortmassnahme zuerst die Revision der Tierschutzverordnung beschlossen.