- Im Fall Hefenhofen, bei dem es mutmasslich zu massiven Tierquälereien gekommen ist, wurde festgestellt, dass Fehleinschätzungen und Fehlentscheide auf verschiedenen Ebenen einen wirkungsvollen Vollzug verhinderten.
- Ferner wäre ein Teiltierhalteverbot bereits in den Jahren 2007 bis 2009 angezeigt gewesen. Nicht durchgesetzt wurde dies, weil alle beteiligten Ämter und Stellen zwischen Deeskalation und Repression schwankten.
- Nun liegt der abschliessende Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission vor.
Der Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster, der die Untersuchung leitete, stellte die Ergebnisse in Frauenfeld vor. Die Kommission befragte 49 Behördenvertreter und sichtete 46 Bundesordner mit Akten über die seit über 15 Jahren andauernden Auseinandersetzungen im «Fall Hefenhofen».
Als 2013 endlich ein rechtskräftiges Tierhalteverbot bestand, zweifelte der damals zuständige Regierungsrat an der Verhältnismässigkeit des Entscheids und befürchtete hohe Kosten für den Kanton, wie es heisst. Im Umgang mit dem «als schwierig empfundenen Bürger wurde der Verhandlungsweg eingeschlagen, was jenen in seinem Handeln bestärkte».
Autorität verloren
Dies habe zu einem Autoritätsverlust der staatlichen Behörden geführt. Die Schwierigkeiten im Fall Hefenhofen hätten weit über das Veterinäramt hinausgereicht. So hätten Polizei und Veterinäramt angesichts der wiederholten Beschimpfungen, Drohungen und Gewalt gegen Beamten unterschiedliche Auffassungen gehabt.
«Gesamthaft gab es im Fall Hefenhofen eine ganze Reihe von Fehlern taktischer, strategischer und rechtlicher Art», heisst es im Bericht der Untersuchungskommission. Der Grundfehler sei darin bestanden, dass «Differenzen nicht wirklich zu Boden diskutiert und den zuständigen Departementschefs unterbreitet» wurden.
Die einzelnen Behörden tauschten offenbar ihre Informationen gegenseitig nicht aus, kritisiert der Bericht. Zudem sei dem Gesamtregierungsrat zu wenig bewusst gewesen, dass er durchaus Steuerungsmöglichkeiten gehabt hätte.
Streit dauerte mehr als 20 Jahre
Die seit 1995 andauernden Auseinandersetzungen zwischen den Thurgauer Behörden und dem Pferdehändler waren im August 2017 eskaliert. Es kam zu einem Grosseinsatz der Polizei und der Festnahme des Pferdehändlers. Die Behörden beschlagnahmten rund 250 Tiere. Die Pferde wurden in Auktionen verkauft.
Um die Vorwürfe gegen die Behörden zu klären, setzte der Thurgauer Regierungsrat im September 2017 eine unabhängige Untersuchungskommission ein. Sie steht unter der Leitung des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster. Dabei sind Experten für Veterinärmedizin, eine Spezialistin für Tierrecht sowie ein Landwirt.
Vorgehen der Verwaltung überprüfen
Die Kommission musste überprüfen, wie Verwaltung und die Politik in diesem Fall gearbeitet haben. Sie soll Fehleinschätzungen benennen, aber auch aufzeigen, welche Lehren daraus gezogen werden können. Mehrmals musste die Publikation des Schlussberichts verschoben werden.
Strafanzeigen noch in Arbeit
Unabhängig von der Arbeit der Untersuchungskommission befasst sich auch die Justiz mit dem Fall. So wurden von Tierschutzorganisationen Strafanzeigen gegen den Thurgauer Kantons-Tierarzt, gegen dessen Stellvertreter sowie gegen den zuständigen Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) eingereicht.
Im Januar 2018 erteilte dann allerdings das Büro des Grossen Rats keine Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Schönholzer.
Bei den anderen Strafanzeigen liefen die Abklärungen weiter, es gebe noch keine Ergebnisse, sagte Marco Breu, Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft. Unter anderem warte man noch auf Unterlagen, die noch nicht freigegeben seien.