Hintergrund der Debatte im Grossen Rat waren einerseits die Ereignisse von Hefenhofen (TG). Bekanntlich stiessen dort die Behörden in diesem Sommer auf einem Hof auf tote und stark vernachlässigte Tiere. Die Bilder ausgemergelter Pferde gingen danach durch die Schweizer Medien.
Obergericht korrigierte
Anderseits sprach das bernische Obergericht im Sommer dieses Jahres dem Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT) die Parteistellung in tierschutzrechtlichen Strafverfahren ab. Dies aus formaljuristischen Gründen. Seit 1996 konnte der DBT nach eigenen Angaben dieses Recht ausüben.
Der Verband hat den Obergerichtsentscheid vor Bundesgericht angefochten. Dessen Urteil steht aus. Der bernische Grosse Rat wollte aber sicherstellen, dass auch im Fall einer Bestätigung des Obergerichtsurteils im Kanton Bern jemand die Rechte der Tiere wahren kann.
Kein spezieller Anwalt
Das Anliegen war im Grossen Rat völlig unbestritten – zu reden gab nur, dass ein Teil der Motionäre von einem kantonalen Tierschutzanwalt sprach. Das will der Grosse Rat nicht. Diesen Punkt lehnte er ab.
Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann sagte, er habe der Verwaltung bereits den Auftrag gegeben, angesichts der laufenden Revision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes einen entsprechenden Artikel zu formulieren.
Wahrscheinlich wäre es gemäss Ammann eine Amtsstelle im kantonalen Veterinärdienst, welche einspringen würde, falls das Bundesgericht dem DBT definitiv die Parteirechte entzöge.