Gegen den Thurgauer Innen- und Volkswirtschaftsdirektor Walter Schönholzer (FDP) wird im Fall Hefenhofen kein Strafverfahren eröffnet. Das Büro des Thurgauer Grossen Rats hat eine Ermächtigung zur Strafverfolgung verweigert.
Die Strafanzeige vom 22. August 2017 warf Schönholzer die Tatbestände des Amtsmissbrauchs und der Beihilfe zur Tierquälerei vor. Tierquälerei könne nur begehen, wer beispielsweise als Tierhalter und -betreuer direkt mit Tieren zu tun habe, erklärt Grossratspräsidentin Heidi Grau-Lanz gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1 auf Anfrage.
Das Büro des Grossen Rats geht ausserdem davon aus, dass der Kläger, Tierschützer Erwin Kessler, politische Absichten verfolge und systematisch die Abwahl Schönholzers betreibe.
Der Fall Hefenhofen wurde im August 2017 aufgedeckt: Aufnahmen vom Hof belegten erstmals die lange vermuteten Tierquälereien des Bauern. Dieser wurde in der Folge verhaftet, seine Pferde konfisziert und später verkauft. Das kantonale Veterinäramt war verschiedentlich für Kontrollen auf dem Hof. Weil die meisten Kontrollen aber angekündigt wurden, trafen die Kontrolleure dort nie gravierende Missstände an. Zudem wurde ein Tierhalteverbot der Behörden vom Veterinäramt nicht vollständig durchgsetzt.