Das Zürcher Obergericht hat den stellvertretenden Chefredaktor der «Weltwoche», Philipp Gut, wegen übler Nachrede schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Somit bestätigt es das Urteil des Bezirksgerichtes von 2017 in wesentlichen Punkten. Der Journalist muss Jolanda Spiess-Hegglin eine Genugtuung von 2500 Franken und eine Entschädigung für die Anwaltskosten bezahlen. «Ein schöner Tag und ein schöner Moment», sagte dazu Jolanda Spiess-Hegglin, die erst vor kurzem gegen den Ringier-Verlag vor Gericht gewonnen hatte.
Artikel muss nicht gelöscht, Urteil nicht publiziert werden
Das Zürcher Obergericht hält im Urteil aber fest, dass die «Weltwoche» den umstrittenen Artikel nicht aus dem Online-Archiv und der Mediendatenbank SMD löschen muss. Das Magazin muss das Gerichtsurteil auch nicht abdrucken. All dies hatte das Bezirksgericht noch für angemessen gehalten. Das Obergericht sah dies anders: Nur die «Weltwoche» selbst könnte dies tun, diese stehe aber nicht vor Gericht. Philippe Gut gab sich erfreut über die Korrektur in diesen Punkten. Ob er das Urteil weiterzieht, liess er noch offen.
Philipp Gut bezichtigte Spiess-Hegglin der Lüge
Zur Vorgeschichte: In einem Artikel der «Weltwoche» berichtete Philipp Gut 2015 über den Fall rund um Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann. Darin bezichtigte er die ehemalige Zuger Kantonsrätin der Lüge: Sie habe sich die mutmassliche Schändung durch den ehemaligen SVP-Kantonsrat nur ausgedacht, um einen Seitensprung zu vertuschen, schrieb Philipp Gut.