- Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin ist mit dem Urteil des Kantonsgerichts nicht zufrieden. Sie legt Berufung ein.
- Sie begründet ihren Entscheid mit der «fehlenden Entschuldigungskultur in den Schweizer Medien», wie sie der «Aargauer Zeitung» sagt.
- Auch die Ringier-Gruppe mit dem «Blick» ficht das Urteil an.
Im Urteil des Kantonsgerichts vom Mai wurde festgehalten, dass der «Blick» die Intimsphäre von Jolanda Spiess-Hegglin in krasser Weise missachtet hatte. Der «Blick» wurde zur Zahlung einer Genugtuung verpflichtet. Den Antrag auf die Veröffentlichung einer Entschuldigung wies das Gericht aber ab.
Diese fordert Spiess-Hegglin nun vor dem Obergericht ein. Darin soll der «Blick» sein Bedauern äussern und für die «unfaire und persönlichkeitsverletzende Berichterstattung» um Verzeihung bitten.
Auch Ringier akzeptiert das Urteil von Anfang Mai nicht. Man teile die Ansichten des Kantonsgerichts Zug in den beiden wesentlichen Punkten nicht, teilte der Verlag mit. Ringier sei weiterhin der Meinung, dass die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung zu Unrecht erfolgt und entsprechend auch keine Genugtuung zuzusprechen sei.