- Der Bundesrat muss bei den Freihandelsabkommen mit Malaysia und Indonesien keine Konzessionen wegen deren Palmölproduktion machen.
- Zwei Standesinitiativen, die forderten, Palmöl aus den Verträgen mit Malaysia und Indonesien auszuschliessen, hatten keine Chance.
- Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Vorstösse abgelehnt.
Das Freihandelsabkommen mit Indonesien wurde schon letzten Dezember besiegelt. Das Parlament muss diesem nur noch zustimmen. Doch die Verhandlungen mit Malaysia – dem Land, von dem die Schweiz am meisten Palmöl bezieht – waren zuletzt ins Stocken geraten. Nun erhält der Bundesrat grünes Licht vom National- und Ständerat: Er muss das Palmöl und dessen Nebenprodukte nicht aus dem Abkommen mit Malaysia ausklammern.
Er soll aber Bestimmungen zur nachhaltigen Produktion von Palmöl vorsehen. Der Nationalrat hat oppositionslos eine entsprechende Motion aus dem Ständerat angenommen. Der Bundesrat ist mit dieser Lösung einverstanden.
«Es geht nicht um ein Importverbot»
Verworfen hat der Nationalrat – wie bereits der Ständerat – Standesinitiativen der Kantone Thurgau und Genf, die den Ausschluss von Palmöl und seinen Nebenprodukten von den Freihandelsverhandlungen forderten.
Der Mehrheit ging dieses Anliegen zu weit. Carlo Sommaruga (SP/GE) machte sich vergeblich dafür stark. Es gehe nicht um ein Importverbot, sondern bloss um den Verzicht auf Zollerleichterungen für Palmöl. Das sei sinnvoll.
Vergleich mit den Pharmaprodukten
Der Rat folgte aber seiner Kommission und verwarf beide Initiativen. Die zuständige Kommission sei sich der ökologischen und sozialen Probleme im Zusammenhang mit der Palmölproduktion bewusst, sagte deren Sprecher Nationalrat Andreas Aebi (SVP/BE). Palmöl kategorisch auszuklammern, sei aber nicht sinnvoll. Das betonte auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin.
Es würde jede Diskussion darüber von Anfang an verhindern. Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) stellte fest, das wäre, wie wenn ein anderes Land Schweizer Pharmaprodukte von einem Freihandelsvertrag ausnehmen würde.