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Das Urteil fällt milder aus als die Strafe, welche die Staatsanwaltschaft ausgesprochen hatte.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 01.09.2020. Bild: Keystone
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Freispruch an Basler Gericht Kaderarzt hat Labormäuse nicht gequält

  • Basler Strafgericht spricht 47-jährigen Forscher vom Straftatbestand der Tierquälerei frei.
  • Der Kaderarzt hat aber seine Sorgfaltspflicht teilweise nicht erfüllt und damit mehrfach gegen das Tierschutzgesetz verstossen.
  • Der Betroffene muss eine Busse von 2500 Franken zahlen.

Mit der Busse und einer Parteienentschädigung von 7100 Franken zulasten der Strafgerichtskasse fällt das Urteil milder aus als die Strafe der Staatsanwaltschaft.

Arzt wehrte sich gegen Vorwurf der Tierquälerei

Diese hatte den leitenden Arzt des Kantonsspitals Baselland Ende 2018 zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 490 Franken und einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Dies wegen Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz.

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Hotspot Basel: In der Forschungsstadt werden schweizweit am meisten Tierversuche durchgeführt.
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 01.09.2020. Bild: Keystone
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Gegen den Strafbefehl der Basler Staatsanwaltschaft legte der Arzt Rekurs ein. Die Hauptverhandlung in diesem Fall fand bereits im November 2019 statt, am Dienstag setzte das Gericht die Verhandlung mit der Befragung eines damals involvierten Doktoranden fort.

Vom Hauptvorwurf freigesprochen

Vom Vorwurf der Tierquälerei wurde der 47-Jährige freigesprochen. Der beanstandete Fall einer Maus, bei der sich nach einem Tierversuch eine Naht gelöst hatte, habe kein zusätzliches Leiden oder eine Mehrbelastung zur Folge gehabt.

Wunde an Kopf einer Maus brachte Fall ins Rollen

Box aufklappen Box zuklappen

Ins Rollen gekommen war der Fall, nachdem das Veterinäramt im August 2018 für eine unangemeldete Kontrolle im Zentrum für Lehre und Forschung der Universität Basel vorbeischaute, wo sich der leitende Arzt im Tierversuchslabor für eine Studie eingemietet hatte.

Bei der Kontrolle hatte das Veterinäramt festgestellt, dass zwei Mäuse nicht vorschriftsgemäss behandelt worden waren. So hatte sich bei einer Maus die Naht gelöst, während bei einer anderen Maus die Nähte nicht - wie in der Tierversuchsbewilligung festgehalten - nach spätestens zehn Tagen entfernt worden waren. Zudem hatten die Forscher das Projekt nicht mit den nötigen Formularen der Tierversuchsbewilligung dokumentiert.

Auch habe der Arzt nach Kenntnis des Problems die nötigen Schritte unternommen, worauf der Fall einen komplikationslosen Verlauf genommen habe, sagte die Einzelrichterin bei der Urteilsverkündung.

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Die Richterin sah es jedoch als erwiesen an, dass die Observationen nicht sorgfältig dokumentiert worden seien. Zudem sei den Tieren nicht das in der Bewilligung vorgesehene Schmerzmittel verabreicht worden, was «leicht befremdlich» sei. Der Arzt habe sich den Auflagen gegenüber teilweise systematisch gleichgültig verhalten, sagte die Richterin.

Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr ; 

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