- Basler Strafgericht spricht 47-jährigen Forscher vom Straftatbestand der Tierquälerei frei.
- Der Kaderarzt hat aber seine Sorgfaltspflicht teilweise nicht erfüllt und damit mehrfach gegen das Tierschutzgesetz verstossen.
- Der Betroffene muss eine Busse von 2500 Franken zahlen.
Mit der Busse und einer Parteienentschädigung von 7100 Franken zulasten der Strafgerichtskasse fällt das Urteil milder aus als die Strafe der Staatsanwaltschaft.
Arzt wehrte sich gegen Vorwurf der Tierquälerei
Diese hatte den leitenden Arzt des Kantonsspitals Baselland Ende 2018 zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 490 Franken und einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Dies wegen Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz.
Gegen den Strafbefehl der Basler Staatsanwaltschaft legte der Arzt Rekurs ein. Die Hauptverhandlung in diesem Fall fand bereits im November 2019 statt, am Dienstag setzte das Gericht die Verhandlung mit der Befragung eines damals involvierten Doktoranden fort.
Vom Hauptvorwurf freigesprochen
Vom Vorwurf der Tierquälerei wurde der 47-Jährige freigesprochen. Der beanstandete Fall einer Maus, bei der sich nach einem Tierversuch eine Naht gelöst hatte, habe kein zusätzliches Leiden oder eine Mehrbelastung zur Folge gehabt.
Auch habe der Arzt nach Kenntnis des Problems die nötigen Schritte unternommen, worauf der Fall einen komplikationslosen Verlauf genommen habe, sagte die Einzelrichterin bei der Urteilsverkündung.
Die Richterin sah es jedoch als erwiesen an, dass die Observationen nicht sorgfältig dokumentiert worden seien. Zudem sei den Tieren nicht das in der Bewilligung vorgesehene Schmerzmittel verabreicht worden, was «leicht befremdlich» sei. Der Arzt habe sich den Auflagen gegenüber teilweise systematisch gleichgültig verhalten, sagte die Richterin.