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Gerade noch rechtzeitig Zuger Kantonsrat einigt sich doch noch auf Mehrwert-Abgabe

Gemeinden sollen bei Auf- und Umzonungen bis zu 20 Prozent des Mehrwerts abschöpfen dürfen, hat der Rat entschieden.

Mit Ein- und Umzonungen gewinnen Grundstücke viel an Wert. Der Bund will, dass Investoren einen Teil des Gewinns künftig an den Staat abliefern. Über die Höhe dieser so genannten Mehrwertabgabe hat sich der Zuger Kantonsrat am Donnerstag geeinigt.

Was bei Ein-, Auf- und Umzonungen gilt

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Die Vorgabe des Bundes ist zumindest bei Einzonungen klar: Investoren sollen mindestens 20 Prozent des Boden-Mehrwertes an den Staat abliefern. So soll verhindert werden, dass Private bei Bauprojekten nur Vorteile erzielen, der Staat aber auf den Mehrkosten sitzen bleibt - etwa weil wegen neuer Wohnungen zusätzliche Strassen und Schulen gebaut werden müssen.

Keine Vorgabe macht der Bund hingegen bei Auf- und Umzonungen. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie auch dort einen Teil des Mehrwertes abschöpfen wollen und wie hoch diese Abgabe sein soll.

Das Zuger Parlament ist sich weitgehend einig, dass der Staat beziehungsweise die Gemeinden auch bei Auf- und Umzonungen profitieren sollen. Einzig die SVP wehrt sich dagegen, aus Prinzip, weil sie keine neue Steuer für Grundeigentümer will.

Wie hoch diese Abgabe sein soll – darüber gehen die Meinungen jedoch weit auseinander. Bereits im Januar beugten sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über diese Frage. Weil sie sich damals aber nicht einig wurden, versenkten sie die Vorlage komplett. Am Donnerstag wurde nun neu diskutiert. Und beim zweiten Anlauf konnte doch noch ein Kompromiss gefunden werden.

Höchstens 20 Prozent abschöpfen

Künftig sollen die Gemeinden bei Auf- und Umzonungen maximal 20 Prozent Mehrwert-Abschöpfung einziehen dürfen. Fällig wird diese Abgabe bei Projekten, bei denen der Mehrwert mehr als 30 Prozent beträgt. Dies hat der Rat in erster Lesung entschieden. Die zweite Lesung findet in einigen Wochen statt.

Die Mehrwert-Abgabe wird von den Investoren entweder in Form von Geld oder in Form einer Sachleistung entrichtet. Denkbar wären als Sachleistung beispielsweise ein Park oder eine Velostation.

Bund schreibt Umsetzung vor

Der Bund verpflichtet die Kantone, die Mehrwertabgabe bis am 1. Mai 2019 umzusetzen. Mit dem am Donnerstag gefundenen Kompromiss könnte diese Frist doch noch eingehalten werden – nachdem es nach der ersten Ablehnung im Januar sehr knapp schien.

Wird die Regelung nicht rechtzeitig eingeführt, könnten ab dem 1. Mai 2019 keine Einzonungen mehr stattfinden. Diese wären verboten, weil der vom Bund vorgeschriebene Ausgleichsartikel fehlen würde.

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