Mit Ein- oder Umzonungen gewinnen Grundstücke viel an Wert. Der Bund will, dass Investoren einen Teil des Gewinns künftig an den Staat abliefern. Über die Höhe dieser so genannten Mehrwertabgabe war man sich in beiden Räten nicht einig.
Zug versenkt die gesamte Vorlage
Die Vorgabe des Bundes ist zumindest bei Einzonungen klar: Investoren sollen künftig mindestens 20 Prozent des Bodenmehrwertes an den Staat abliefern. So soll verhindert werden, dass Private bei Bauprojekten nur Vorteile erzielen, die öffentliche Hand aber die Mehrkosten tragen muss, etwa weil Strassen und Schulen nötig werden.
Keine Vorgabe macht der Bund hingegen bei Um- und Aufzonungen. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie auch dort einen Teil des Mehrwertes abschöpfen wollen. Wie hoch diese Abgabe sein soll, gab am Donnerstag im Kantonsrat Zug viel zu reden - obwohl es bereits die zweite Lesung der Vorlage war. Die Bürgerlichen wollten gar keine Abgabe, während die linke Ratshälfte eine möglichst hohe forderte.
Eine Abfuhr mit Folgen
Am Schluss stand der Rat ohne Ergebnis da: Die gesamte Vorlage wurde in der Schlussabstimmung mit 41 zu 33 Stimmen bachab geschickt - und damit auch der Teil, der vom Bund ohnehin vorgegeben ist.
Das bleibt nicht folgenlos, denn die Kantone sind verpflichtet, das Bundesgesetz umzusetzen. Dafür haben sie nur fünf Jahre Zeit. Die Frist läuft am 1. Mai 2019 ab.
Ob diese nun noch eingehalten werden kann, ist unklar. Falls nicht, würde Zug in Bern nicht nur offiziell als «säumiger Kanton» gelten. Es könnten ab diesem Datum auch keine Einzonungen mehr stattfinden. Diese wären verboten, weil der Ausgleichsartikel fehlen würde.
Obwalden sagt Ja zu Minimalsatz
Die SP-Fraktion hatte gefordert, der Satz sei auf 30 Prozent zu erhöhen. Auch damit bliebe den Grundeigentümern noch ein grosser Gewinn. Zudem entstehe für Kanton und Gemeinden durch die Verdichtung erhebliche Mehrkosten. Der Antrag wurde mit 38 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Die Erträge aus der Mehrwertabgabe werden einem zweckgebundenen Fonds zugewiesen. Die Erträge sollen in erster Linie dafür verwendet werden, Grundeigentümer zu entschädigen, wenn deren Grundstücke etwa durch Auszonungen an Wert verlieren. Die Schlussabstimmung über den Nachtrag des Baugesetzes erfolgt nach der zweiten Lesung.