Der Regierungsrat will Stalking-Opfer besser schützen. Neu sollen auch Stalker mit Gewaltschutzmassnahmen wie beispielsweise einem Kontaktverbot belegt werden können, wenn diese nicht in einer Beziehung zum Opfer stehen oder standen. Bisher war dies nur möglich, wenn Täter und Opfer aktuell oder früher eine Beziehung unterhielten.
Ab April lässt die Kantonsregierung solche Massnahmen nun explizit auch anordnen, wenn die beteiligten Personen sich nicht kennen. Also wenn die Opfer von Fremden belästigt werden. Das hat der Regierungsrat am Donnerstag in einer Mitteilung geschrieben.
Opferhilfe ausbauen
Um seine Vorbildrolle im Gewaltschutz behalten, will der Kanton Zürich weiter investieren. So soll etwa die telefonische Hilfeleistung für gewaltbetroffene Frauen professionalisiert werden. Bislang wurde dieses Angebot von Freiwilligen betreut.
Mehr Geld soll auch die Opferhilfe erhalten. Die Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) beantragt dem Kantonsrat, den jährlichen Betrag für die Beratungsstelle von 6 auf 7,5 Millionen Franken zu erhöhen.