Der Zürcher Kantonsrat zeigt sich offen für eine Vorlage des Regierungsrats, welche den Schutz von Gewaltopfern verbessern will. Stalking ist keine Randerscheinung, sondern verbreitet. Telefonterror, beharrliches Nachstellen oder unzählige SMS-Nachrichten könnten bei den Opfern Angst und Unsicherheit hervorrufen, so Angie Romero (FDP):
Stalking ist kein Kavaliersdelikt.
Etwa 15 – 18 Prozent der Frauen und 4 – 6 Prozent der Männer haben in ihrem Leben schon einmal Stalking erlebt.
Nicht nur der Ex-Mann, auch der Arbeitskollege
Demnach sollen Gewaltschutzmassnahmen auch dann verhängt werden können, wenn die Opfer nicht in einer Beziehung zum Opfer stehen. Bislang hat die Polizei Rayon- oder Kontaktverbote gegen Personen wie Ex-Partner oder Ex-Partnerinnen verhängen können, nicht aber gegen Aussenstehende. Nun will der Regierungsrat Schutzmassnahmen auch dann explizit anordnen lassen, wenn die involvierten Personen nicht in einer Beziehung zueinander stehen, wenn es zum Beispiel also Nachbarn oder Arbeitskollegen sind.
Opferschutz gegen mehr Rechte für die Polizei
Ein zweiwöchiges Rayonverbot könne sehr einschneidend auf den mutmasslichen Täter wirken, meinte Rafael Steiner (SP). Man vertraue aber der Polizei, die neuen Massnahmen mit Augenmass zu behandeln. Auch die FDP setzte sich dafür ein, dass die Polizei bei Drittpersonen einschreiten kann. Diese Gesetzeslücke müsse gefüllt werden.
Die AL war gespalten: Man sehe zwar, dass die Opfer besser geschützt werden könnten, so Laura Huonker (AL). Aber die Polizei erhalte so immer mehr Macht.
Die Polizei erhält mehr und mehr Macht.
Die Grünen und die Hälfte der AL-Fraktion würden gegen die Vorlage stimmen, wenn die Vorlage fertig beraten wird. Die anderen Parteien begrüssen die Gesetzesänderungen.