Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ sollen künftig einen Teil ihres Gewinns an den Kanton abliefern. 30 Millionen im Jahr in den nächsten drei Jahren, danach soll der EKZ-Verwaltungsrat die Höhe der Gewinnausschüttung festlegen. Damit das möglich ist, muss das EKZ-Gesetz angepasst werden.
Der Vorschlag der Regierung ist im Parlament umstritten. Die EKZ gehören zu 100 Prozent dem Kanton und funktionieren heute als Service Public-Unternehmen. Das heisst, sie arbeiten nicht gewinnorientiert. Die Überschüsse fliessen via Bonusprogramme an die Kunden und auch die Gemeinden profitieren davon.
Erfolgreicher Widerstand
Die Abschöpfung der EKZ-Gewinne gehört zu den Sparmassnahmen, mit denen die Regierung die Kantonsfinanzen ins Lot bringen will. Im ersten Anlauf hatte es die Regierung über eine Änderung der Verordnung versucht. Die EKZ wehrten sich und riefen die Gerichte an. Ihr Argument: Für diese Änderung fehle die gesetzliche Grundlage. Diese will der Regierungsrat nun schaffen.
Die EKZ sollen per Gesetz dazu verpflichtet werden Gewinn zu erwirtschaften und einen Teil davon an den Eigentümer, den Kanton abzuliefern. SP, GLP, Grüne und AL kritisieren das Vorhaben. Das sei nicht, was die Zürcher Bevölkerung unter Service Public verstehen, argumentieren sie. Sie warnen auch davor, dass dadurch die Strompreise steigen.
Die bürgerliche Mehrheit im Parlament ist der Meinung, dass die EKZ so eine Gewinnabschöpfung gut verkraften können. Und der zuständige Baudirektor Markus Kägi versichert, dass die Massnahme keine Auswirkung auf den Strompreis habe. Der endgültige Entscheid fällt in vier Wochen.