Pink Cross teilte am Montag mit, der Verband sei nicht einverstanden mit der Bündner Staatsanwaltschaft, wonach Huonders Aussagen nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit aufgewiesen hätten. Der Verband mache deshalb vom Recht Gebrauch, gegen die Verfügung Beschwerde einzulegen.
Pink Cross und zwei Privatpersonen hatten den 73-jährigen Vitus Huonder angezeigt. Der Bischof soll Ende Juli in Fulda (D) öffentlich zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit aufgerufen haben.
Huonder hatte Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde. In Fulda erhielt der Kirchenmann aus der Schweiz Applaus für seine Rede. In der Schweiz erntete er vor allem Kritik.