Der Kanton Thurgau gehört zu den Kantonen mit dem schärfsten Einbürgerungsgesetz der Schweiz. Seit Anfang Jahr ist das neue - eben verschärfte - Bürgerrecht in Kraft. Die Hürde für Ausländerinnen und Ausländer, eingebürgert zu werden, liegt mit strengen Sprachvorschriften dadurch noch höher.
Es wird wegen dieses neuen Gesetzes weniger Einbürgerungen geben, davon sind Experten überzeugt.
Die Debatte um Einbürgerungen wird deshalb im Grossen Rat aber nicht verstummen. Das hat sich letzten Mittwoch gezeigt. Auch wenn diese Debatten auf die Einbürgerungsentscheide an sich, kaum Einfluss haben.
Umstrittene Abstimmung
Wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin im Kanton Thurgau den Schweizer Pass erhalten will, kann die Gemeinde dieses Recht auf Grund des Bürgerrechtsgesetzes erteilen. Und auch der Bund prüft das Gesuch. Erst dann werden die Gesuche von der Justizkommission des Grossen Rates geprüft. Aber, das letzte Wort hat der Grosse Rat des Kantons Thurgau. In einer Abstimmung wird dort das Bürgerrecht erteilt.
Es ist eine Besonderheit, dass dieses Recht beim Parlament liegt. Im Kanton St.Gallen entscheidet die Regierung, im Kanton Zürich gar die Verwaltung in letzter Instanz.
Es geht darum ein Zeichen zu setzen.
Der Grosse Rat stimmt im Normalfall über alle Gesuche zusammen ab, die zuvor die Gemeinde, der Bund und eben auch die Justizkommission des Kantonsrates gutgeheissen haben. Dennoch enthalten sich in dieser Abstimmung Kantonsräte oder sie lehnen die Gesuche gänzlich ab.
Es handle sich dabei nicht um Kritik an einzelnen Gesuchen, sondern es gehe darum «ein Zeichen» zu setzen, wie Hermann Lei von der SVP betont. Der Kantonsrat stört sich daran, dass er nicht über einzelne Gesuch abstimmen kann. Es fehle ihm das Recht auf «unverfälschte Willenskundgebung».
Dieses Recht hätte das Parlament, wenn ein Ordungsantrag gutgeheissen würde. Aber für dieses Recht braucht es Mehrheiten, welche die Befürworter - Politiker am rechten Rand - nicht zustande bringen. Deshalb habe er sich bei der Abstimmung über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts von 180 Ausländerinnen und Ausländer enthalten, obwohl alle Gesuche schon mehrfach geprüft und gutgeheissen worden seien.