- Der Aargauer Regierungsrat passt das Vorgehen bei der Standortsuche für eine Asyl-Grossunterkunft an.
- Er hat beschlossen, die Gemeinden aktiv in die Standortsuche einzubeziehen
- Der Regierungsrat ist der Meinung, dass es zu wenig geeignete kantonseigene Liegenschaften und Grundstücke gibt.
Eigentlich wollte der Regierungsrat in einem ersten Schritt ausschliesslich kantonseigene Liegenschaften und Grundstücke evaluieren. Laut Mitteilung vom Mittwoch hat sich aber herausgestellt, dass es zu wenig kantonseigene Grundstücke gibt, welche die Kriterien erfüllen.
Deshalb werden die Gemeinden via Regionalplanungsverbände um Mithilfe gebeten. Sie sollen aus ihrer Sicht geeignete Grundstücke und bestehende Liegenschaften wie ehemalige Heime, Hallen, Hotels oder Spitäler bennen.
Ein Grundstück muss mindestens 3000 Quadratmeter gross sein. Und es muss entweder in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegen oder in einer Zone für Wohnen und Gewerbe, die den Bau von dreigeschossigen Objekten erlaubt.
Im Herbst möchte der Regierungsrat dann eine Kurzliste mit zirka vier bis fünf möglichen Grundstücken und Liegenschaften verabschieden. Der definitive Standortentscheid soll Mitte 2019 gefällt werden.